![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Domäne einer Schule freigeben?" im Forum » Domain-Recht « |
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| Anzeige Die Domäne einer öffentlichen Schule www.yxz-schule.de ist durch ein ehemaliges Fördervereinsmitglied registriert worden. Einen Auftrag hatte er nicht. Nun weigert er sich, die Domäne frei zu geben. Nach meinem Verständnis ist er aber dazu nicht berechtigt und muss freigeben. Meine Frage, muss er die Domäne frei geben oder gilt auch hier wer zuerst kommt? Danke |
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| Auch da gilt, wer zuerst kommt. Die Schule hat kein gesetzliches Recht auf die domain.
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Dir aaky ist es vielleicht klar, aber die Schule könnte möglicherweise auf Unterlassung klagen. Grund könnte, wenn gegeben, die Verwechslungsgefahr sein; im Moment gibt es dazu den Fall Mannheim, bei dem die Stadt ihren Namen bei Twitter als Account möchte - der ist aber leider schon belegt.
__________________ Wenn du etwas über Recht lernen möchtest, dann lese LANGFRISTIG hier im Forum mit Ich bitte zu beachten, dass ich nur einen kleinen Einblick in die rechtliche Situation geben kann. Ein konkreter Fall kann und darf von mir nicht sachgerecht gelöst werden. Weiterhin können verschiedene Gerichte ganz unterschiedlich über einen Fall entscheiden.Bei konkreten Fragen zu einem speziellen Fall sollte daher unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. |
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| Bei dem Twitter Fall - der sich übrigens scheinbar schon in Wohlgefallen aufgelöst hat - http://www.e-recht24.de/forum/13359-...-mannheim.html (Social Networks: Stadt Mannheim lässt Twitter-Nickname "Mannheim" abmahnen) geht es um den Städtenamen direkt. Gleiches auch in dem Fall potsdam.com (ein Fall den ich damals [vor einigen Jahren] direkt verfolgen konnte). In beiden Fällen scheint man sich "gütlich" geeinigt zu haben. Bei der yxz-schule ist jedoch nicht die Stadt betroffen, sondern eine Einrichtung. Da liegt es meiner Meinung nach etwas anderes. Sicherlich könnte eine Verwechslungsgefahr auftreten, nur hat das die Schule selbst zu vertreten. Ich finde es immer wieder "lustig" wenn Domains jahrelang nicht genutzt werden. Dann tut es einer und plötzlich fühlt sich ein anderer angegriffen und fordert die Herausgabe. Warum haben die die nicht gleich reserviert? Ganz einfach: Unwissenheit und/oder Faulheit. Und seit wann wird das vom Recht belohnt ? (okay, schon immer, aber so sollte es nicht sein)
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Hallo und danke. Es war so: Die Schule wollte vor einiger Zeit eine eigene Seite im Web. Besagter Herr hat sich denn die Domäne gesichert und angeboten die Seite zu erstellen. Das ist jetzt ca. 5 Jahre her. Geschehen ist bisher nix (Baustelle). Wenn ich es also korrekt verstanden habe, besteht kein Rechtsanspruch. |
| Tags: domaene, freigabe, schule |
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