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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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Alt 04.02.2010, 14:33
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Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 1
Standard Widerrufsrecht bei online gekaufter und heruntergeladener Software


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Es gibt mittlerweile viele Online Shops für Software und Spiele, von denen man die gekaufte Software nur als Download bekommt und nicht auf einem physischen Datenträger. Die eigentliche Gegenleistung ist dann nicht die Software selbst, sondern eine Seriennummer oder ein Aktivierungscode, um die Software aktivieren zu können und somit nutzbar zu machen.

Wenn man in einem solchen Shop eine Software kauft und noch während dem Bestellvorgang per Kreditkarte oder PayPal o.Ä. bezahlt, wie lange darf es dann dauern, bis man den Code bekommt? Es ist "üblich", dass man den entsprechenden Code innerhalb weniger Minuten per Mail zugestellt bekommt. Wenn dies aber nach vielen Stunden noch nicht erfolgt ist, darf man dann vom Kauf zurücktreten? Macht es einen Unterschied, ob man die entsprechende Software schon heruntergeladen hat?

Die meisten Shops schließen das Widerrufsrecht bei online gekaufter Software aus. Hier ist ein Beispiel für eine entsprechende Stelle in den AGB:

Zitat:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Widerrufsrecht laut frz. Verbrauchergesetz, Artikel L 121-20: "Der Verbraucher verfügt über eine Frist von vollen sieben Tagen, um sein Recht auf Widerruf in Anspruch zu nehmen, ohne die Beweggründe nennen oder Vertragsstrafen zahlen zu müssen, mit Ausnahme eventueller Kosten für die Rücksendung." nicht für die Serviceleistungen gilt, bei denen vor Ende der Frist der vollen sieben Tagen bereits mit der Lieferung begonnen wurde; auch nicht für Lieferungen von Softwareprogrammen, wenn diese vom Verbraucher bereits geöffnet bzw. entsiegelt wurden (Artikel L 121-20-2 desselben frz. Gesetzbuches). Das Widerrufsrecht gilt also nicht für heruntergeladene PC-Videospiele.
Also nochmal in kurz meine zwei Fragen:
  1. Wie lange darf es dauern, bis man den Aktivierungscode für die Software bekommt und abw ann darf man wegen nicht erbrachter Leistungen vom Kaufvertrag zurücktreten?
  2. Ist der oben genannte Absatz in den AGB eines Händlers zulässig?

Schonmal vielen Dank für jegliche Aufklärung.
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