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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 23:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
Standard Spiele, Homepage


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Hallo
Ich würde gerne auf meiner Homepage, Links für den Download von Spielen veröffentlich.

Meine Frage ist nur, ob ich es darf oder ob es Illegal ist?
Ich dachte ich könnte dazu schreiben das diese Downloads nur ausgeübt werden dürfen wenn man das Spiel bereits gekauft hat und nun eine Sicherheitskopie braucht weil z.b. die DVD defekt ist.


Soweit ich weiß ist des dwonloaden von Spielen dann erlaubt wenn man es schon einmal gekuaft hat.

Wie gesagt ich möchte nur Links anbieten.



Meine zweite Frage ist ob ich Freeware-Software hochladen darf und zum download anbieten darf. (kostenlos natürlich)




MFG Entchenqf
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 15:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Spiele, Homepage

Zitat:
Ich dachte ich könnte dazu schreiben das diese Downloads nur ausgeübt werden dürfen wenn man das Spiel bereits gekauft hat und nun eine Sicherheitskopie braucht weil z.b. die DVD defekt ist.
Soweit ich weiß ist des dwonloaden von Spielen dann erlaubt wenn man es schon einmal gekuaft hat.
Keine Ahnung, wo du diese Info her hast, aber sie ist grundlegend falsch. Auch wenn man ein Spiel gekauft hat, darf man keine rechtswidrig zum Download angebotenen Versionen downloaden.
Zitat:
Wie gesagt ich möchte nur Links anbieten.
Auch für Links haftet man (und nein, diese Haftung klann man nicht ausschließen)
Zitat:
Meine zweite Frage ist ob ich Freeware-Software hochladen darf und zum download anbieten darf. (kostenlos natürlich)
Nur wenn dem der Urheber ausdrücklich zugestimmt hat. "Freeware" bedeutet nicht frei von Urhebrrechten. Der Urheber hat nach wie vor alle Rechte und darf auch bestimmen, wo seine Software veröffentlicht wird. Ohne ausdrückliche (und nachweisbare) Zustimmung des Urhebers wäre es ein Verstoß gegen Urheberrecht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Spiele, Homepage

Danke für die Antworten
entchenqf
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