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| Anzeige Hi, mein Kunde mit Sitz in Deutschland hostet bei einem deutschen Provider eine .com-Domain. Die Website ist zweisprachig. Muss das vohandene deutsche Impressum & Disclaimer auch auf englisch zur Verfügung stehen? Wenn ja, muss es "umgetextet" werden, so dass es für US-Recht passt? Danke für Tipps. |
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| Man muss sich immer nach dem Recht richten, welche Kunden man ansprechen will - es ei denn man definiert klar und unmissverständlich (dann natürlich auch verständlich in den jeweiligen Sprachen), welches nati0nale Recht gelten soll. Die Frage ist, wer soll mit der englischen Version erreicht werden. Jetzt bitte nicht "alle die nicht deutsch können". Denn dann begibt man sich auf extrem dünnes Eis, da jeder Kunde dann nach seinem Recht vorgehen könnte, und das dürfte selbst für den besten internati0nalen Rechtsexperten irgendwann zuviel werden ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nö. Man muß sich nach dem Recht richten, dem man unterliegt. Und wenn der Website-Betreiber seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, dann ist das deutsches Recht. Es gibt zwar keine Vorschrift, die ausdrücklich ein Impressum in deutscher Sprache verlangt, aber ich bezweifle, daß ein Gericht ein fremdsprachiges Impressum als "leicht erkennbar" akzeptieren würde, wie es das Gesetz verlangt. (§5 TMG) Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Da kann man sich jetzt aussuchen, welche von den beiden antworten man glauben will Aber was ich bisher so gelesen hab, würde ich eher zu Nummer 2 tendieren. |
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| Zitat:
Wenn du eine rechtlich fundierte Antwort haben willst, solltest du eh nicht "Besserwissern" aus irgendwelchen Foren (einschließlich mir
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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