![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Wem gehört die Webseite?" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
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| Anzeige folgende Frage Angenommen ein Webdesign Firma programmiert auf Rechnung eine Webseite für rund 2000€. Die Rechnung liegt jetzt etwa 5 Monate zurück und bis dato keine Zahlung. Mittlerweile hat der Kunde einen neuen Designer beuaftragt die jetzige Seite umzubauen. Es wurde eine Anzahlung geleistet und der Restbetrag beläuft sich auf 700€. Darf ich die Webseite Offline nehmen und wer ist Inhaber der Seite. Auf der Rechnung von dem Webdesigner steht "Bis zu Vollsätndigen Bezahlunh Eigentum von der Webdesign Firma" Wie ist die Rechtslage hierzu? Inkasso Verfahren nach 2 Mahnungen bereits eingeleitet. Danke Schönen Abend noch |
Vermeiden Sie teure Abmahnungen!Wer im Internet präsent ist, muss sich an eine Vielzahl von Gesetzen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Das E-Book "Die rechtssichere Website" erklärt systematisch und verständlich die rechtlichen Hintergründe der eigenen Website von der Planung bis zur Umsetzung. Das E-Book hilft, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke im Internet zu erkennen und zu umgehen und somit juristische Auseinandersetzungen möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Mehr Informationen zum E-Book |
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Ps: der webdesigner sollte sich mal mit den rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit vertraut machen. Macht das Leben leichter und hilft, solche Fälle weitgehend zu vermeiden.
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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