![]() | Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum nicht erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Wem gehört die Webseite?" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
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| Anzeige folgende Frage Angenommen ein Webdesign Firma programmiert auf Rechnung eine Webseite für rund 2000€. Die Rechnung liegt jetzt etwa 5 Monate zurück und bis dato keine Zahlung. Mittlerweile hat der Kunde einen neuen Designer beuaftragt die jetzige Seite umzubauen. Es wurde eine Anzahlung geleistet und der Restbetrag beläuft sich auf 700€. Darf ich die Webseite Offline nehmen und wer ist Inhaber der Seite. Auf der Rechnung von dem Webdesigner steht "Bis zu Vollsätndigen Bezahlunh Eigentum von der Webdesign Firma" Wie ist die Rechtslage hierzu? Inkasso Verfahren nach 2 Mahnungen bereits eingeleitet. Danke Schönen Abend noch |
Vermeiden Sie teure Abmahnungen und Gerichtsprozesse!Wer eine Webseite plant oder betreibt, muss sich an eine unüberschaubare Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Das E-Book "Die rechtssichere Website" erklärt systematisch und für Laien verständlich die rechtlichen Hintergründe der eigenen Website von der Planung bis zur Umsetzung. Der Ratgeber von Rechtsanwalt Sören Siebert hilft, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke im Internet zu erkennen und zu umgehen und somit juristische Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Mehr Informationen zum E-Book "Die rechtssichere Website" |
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Ps: der webdesigner sollte sich mal mit den rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit vertraut machen. Macht das Leben leichter und hilft, solche Fälle weitgehend zu vermeiden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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