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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 3
Standard Wem gehört die Webseite?


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Guten Abend zusammen,

folgende Frage

Angenommen ein Webdesign Firma programmiert auf Rechnung eine Webseite für rund 2000€. Die Rechnung liegt jetzt etwa 5 Monate zurück und bis dato keine Zahlung. Mittlerweile hat der Kunde einen neuen Designer beuaftragt die jetzige Seite umzubauen.
Es wurde eine Anzahlung geleistet und der Restbetrag beläuft sich auf 700€.

Darf ich die Webseite Offline nehmen und wer ist Inhaber der Seite. Auf der Rechnung von dem Webdesigner steht "Bis zu Vollsätndigen Bezahlunh Eigentum von der Webdesign Firma"

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Inkasso Verfahren nach 2 Mahnungen bereits eingeleitet.

Danke

Schönen Abend noch
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 23:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Wem gehört die Webseite?


Zitat:
Darf ich die Webseite Offline nehmen
Definitiv nein. Es besteht ein Vertrag. Der eine hat zu leisten, der andere zu zahlen. Würde man die Seite offline nehmen, hätte man nicht mehr geleistet, der andere braucht nicht mehr zahlen und kann seine "Anzahlung" plus Schadensersatz fordern. Das Einzige was bleibt, die Zahlung einzufordern (mit den entsprechenden Mitteln wie Mahnung, Klagte, Vollstreckung ...)
Zitat:
Auf der Rechnung von dem Webdesigner steht "Bis zu Vollsätndigen Bezahlunh Eigentum von der Webdesign Firma"
Ein Satz ohne jede rechtliche Wirkung, da es kein Eigentum an der Webseite gibt. Eigentum kann es nur an Sachen geben, und die sind im BGB definiert. Für die Webseite gibt es also "nur" Nutzungsrechte. Und das hat sich der Webdesigner dummerweise nicht vorbehalten ...
Zitat:
und wer ist Inhaber der Seite.
Das hab ich gerade beantwortet: keiner. Der Webdesigner ist Urheber und der Audtraggeber hat die Nutzungsrechte. Und einmal gegeben, kann der Urheber sie nur sehr schwer widerrufen (wegen Nichtbezahlung garantiert nicht).
Zitat:
Inkasso Verfahren nach 2 Mahnungen bereits eingeleitet.
Das Einzige was bleibt.

Ps: der webdesigner sollte sich mal mit den rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit vertraut machen. Macht das Leben leichter und hilft, solche Fälle weitgehend zu vermeiden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Wem gehört die Webseite?


Hallo,

vielen Dank für die Antwort und Klärung der Rechtsfrage.

Der Webdesigner würde sich gerne über solche Rechtslagen vertraut machen und frägt wie er da vorgehen solle!?

Danke
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