![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Ware doppelt geliefert nach online Kauf" im Forum » E-Commerce « |
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| Anzeige ich habe eine Frage bezüglich der Rechtslage bei einer doppelten Lieferung. Ich habe bei einem online Shop Anfang Januar eine Bestellung aufgegeben, diese habe ich bezahlt, doch die Leiferung erfolgte lange nicht. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es wohl Logistik Probleme gibt und meine Bestellung so schnell wie möglich bearbeitet wird. Ende Januar habe ich dann endlich die Lieferung erhalten, was mir allerdings von Anfang an komisch vor kam, mein Bestellstatus im online Shop hatte sich nicht geändert (nach wie vor "Versand wird vorbereitet") Nun habe ich wieder etwas in diesem Shop bestellt, Ware wieder bezahlt und die Lieferung erfolgte zügig. Allerdings habe ich diesmal nicht nur meine aktuelle Bestellung erhalten, sondern auch diese noch einmal, die ich bereits Anfang Januar getätigt habe. Meine Frage lautet also nun, darf ich die Ware behalten, muss ich das melden oder zurück schicken. Wer kommt für die Versandkosten auf bzw. für den potentiellen Aufwand den ich ja nun habe um die nicht bestellte Ware wieder zurück zu schicken? Vielen Dank. |
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| Zitat:
Etwas anders liegt der Fall, wenn die Ware auch ein zweites mal berechnet wird, dann sehe es etwas anders aus (da der Verkäufer dann ja eine berechtigte Forderung hätte). Der Fairness halber sollte man aber den Verkäufer informieren. Die Rücksendekosten müsste er allerdings übernehmen. Seine Reaktion dürfte dann also vom Wert der Ware abhängen (wenn sie nur 5 € kostet, und der Rückversand mehr, dann wird der Verkäufer wohl eher sagen "behalte"
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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