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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 3
Standard Ware doppelt geliefert nach online Kauf


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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Rechtslage bei einer doppelten Lieferung. Ich habe bei einem online Shop Anfang Januar eine Bestellung aufgegeben, diese habe ich bezahlt, doch die Leiferung erfolgte lange nicht. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es wohl Logistik Probleme gibt und meine Bestellung so schnell wie möglich bearbeitet wird. Ende Januar habe ich dann endlich die Lieferung erhalten, was mir allerdings von Anfang an komisch vor kam, mein Bestellstatus im online Shop hatte sich nicht geändert (nach wie vor "Versand wird vorbereitet")

Nun habe ich wieder etwas in diesem Shop bestellt, Ware wieder bezahlt und die Lieferung erfolgte zügig. Allerdings habe ich diesmal nicht nur meine aktuelle Bestellung erhalten, sondern auch diese noch einmal, die ich bereits Anfang Januar getätigt habe.

Meine Frage lautet also nun, darf ich die Ware behalten, muss ich das melden oder zurück schicken. Wer kommt für die Versandkosten auf bzw. für den potentiellen Aufwand den ich ja nun habe um die nicht bestellte Ware wieder zurück zu schicken?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 19:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ware doppelt geliefert nach online Kauf

Zitat:
Meine Frage lautet also nun, darf ich die Ware behalten, muss ich das melden oder zurück schicken.
Meiner Meiung nach handelt es sich hier rechtlich gesehen um nicht bestellte Ware. Es würde also weder eine Pflicht zur Information noch zum Zurücksenden bestehen.
Etwas anders liegt der Fall, wenn die Ware auch ein zweites mal berechnet wird, dann sehe es etwas anders aus (da der Verkäufer dann ja eine berechtigte Forderung hätte).

Der Fairness halber sollte man aber den Verkäufer informieren. Die Rücksendekosten müsste er allerdings übernehmen. Seine Reaktion dürfte dann also vom Wert der Ware abhängen (wenn sie nur 5 € kostet, und der Rückversand mehr, dann wird der Verkäufer wohl eher sagen "behalte" )
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 17:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ware doppelt geliefert nach online Kauf

Vielen dank, werde mich aber trotzdem für die faire Variante entscheiden und versuchen die Versandkosten beim Händler geltend zu machen.
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