![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Beim Ebay-Kauf nur einen leeren Umschlag bekommen." im Forum » Onlineauktionen « |
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| Anzeige Allerdings habe ich dazu gar keine Lust, was ich ihn auch mitgeteilt habe. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Soll ich mich an Ebay wenden, ihm gleich eine negative Bewertung verpassen oder habt ihr eine andere Idee. Der MP3-Player hat gerade mal 20 Euro gekostet. |
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| Hallo, dies können einfach 2 Gründe haben: - Verkäufer lügt: Er hat den Umschlag bewusst leer geschickt, damit er sich darauf berufen kann, dass das Päkchen nihct versichert ist und daher das Risiko mit dem Abgabe des Päckchen auf den Käufer übergeht. Bei einen unversicherten Versand ist eine Rückverfolgung (fast) unmöglich, bzw. ich gebe dir 0,001% Chance dass die Post deinen MP3 Player findet. - Verkäufer lügt nicht: Er hat es tatsächlich abgeschickt, jedoch wurde es entwendet. Auch hier gilt: Da es unversichert war, kaum Chancen was zu bekommen. ABER: Es gilt was in der Artikelbeschreibung steht. Wenn er stehen hat, Versand mit Hermes Paket (und Hermes ist IMMER versichert) dann heisst es, dass er versichert abschickt. Und die Geschichte mit 2 Euro "Ist ja klar das es für den Briefversand reicht" hat nichts zu bedeuten, da es zB genug Verkäufer gibt, die Versandkosten extra hoch setzen um damit einen Teil des Gewinns erwirtschaften. Wenn er schreibt: versicherter Versand 2 Euro, dann ist die Sache des Verkäufers wie er diesen Versand anbietet. Er könnte ebenso schreiben: Versand 20 Euro?! Und bei Ebay gilt stets: Versandkosten sind nicht verhandelbar ! Bleib hartnäckig und versuche dein Glück :-) |
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| Verkäufer stellt sich jetzt dumm und unwissend und schreibt nur noch was von diesen 2 Euro. Ich habe ihm zwei Tage Zeit gegeben, was zu unternehmen und dann habe ich vor, mich an Ebay zu wenden. Was ich mich jedoch frage... Hätte es für ihn andere Konsequenzen als bloß eine negative Bewertung von mir? |
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| hmm, warte noch mit der negativen Bewertung. Gibts du diese jetzt ab, hast du kein "druckmittel" mehr gegen den Verkäufer und er ist nicht mehr bestärkt dir helfen zu wollen (selbst wenn er es vorher noch wollte). Mach ihn klar: Er hat angegeben HERMES VERSAND (welches IMMER VERSICHERT IST!!!!) und das hat er nicht eingehalten. Und Versandbedingungen sind NICHT VERHANDELBAR (Richtlinie von Ebay!!!!) Punkt Aus Ende. Sag ihm das er sich was überlegen soll und wenn nix kommt, gibts du den Fall an Ebay weiter. Aber im Grunde ist die negative Bewertung dein (momentaner) einziger Druckmittel welches du nicht zu schnell benutzen solltest. Naja, dann gibs noch Anwalt, ist aber die Frage. Für 20 Euro Streitwert Anwalt einschalten :S ?! |
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| Das Problem: Man kann zwar alles an eBay weitergeben, nur können die nichts machen. Der Vertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen (eBay ist außen vor). Und somit müssen alle rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer gteklärt werden - das nur bevor du enttäuscht bist, dass eBay absolut nichts tun wird (weil eBay nichts tun kann). Zitat:
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Ok, so wie ich es verstanden habe, wär negative Bewertung das Einzige, was dem Verkäufer blüht. Er hat fast 1000 Bewertungen, also ist ihm diese eine negative Bewertung relativ egal. Und wie gesagt, er stellt sich dumm und pocht darauf, dass die Versandkosten nur 2 Euro betrugen. |
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| Zitat:
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
| Tags: ebay falsche versandangabe |
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