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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2006, 13:27
Bernd
 
Beiträge: n/a
Standard Domainnamen


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Guten Tag,

angenommen Person A registriert eine Domain bei Denic. z.B.: ortgemeinde-xxx.de (xxx=eine bestimmter Ort in Deutschland). Dieser Ort existiert nun mit Namen über 40 mal in Deutschland. Jetzt gibt es einen Ort, der bereits über eine Domain verfügt und festgestellt hat, dass die Domain, die Person A registriert hat eigentlich viel schöner ist und erkundigt sich bei Denic, wem die Domain ist, geht zum Anwalt und verlangt die Domain sofort abzutreten. Was kann passieren?

Person A ging bisher davon aus:
Das Internet in seiner Form ist eine Amerikanische Erfindung die nach der Kubakrise der Öffentlichkeit zugänglich wurde.
Hinter den Domainnamen stecken doch eigentlich IP-Adressen und über Namensauflösung über Namen erreichbar werden. Namen können geschützt werden aber wie verhält sich das Ganze im Bezug auf das Internet?


Person A hatte dann eine Diskussion mit Person B, die meinte: Man könnte doch nicht einfach eine Domain auf deren Namen von Person B registrieren, man hätte doch schließlich Namensschutz. Person A sagte darauf: Was ist dann mit den Personen, die z.B. den gleichen Vor und Nachnamen haben (z.B. Hans Meier) diesen Namen gibt es so oft in Deutschland und jetzt kommt einer der Hans Meier auf die Idee sich die Domain zu sichern und die anderen bekommen das spitz. Hans Meier begründet dann: Mich gibt es schon viel länger als die anderen, daraufhin sagt ein andere ich führe diesen Namen bereits in der 6 Generation usw... Ich finde hier wäre es absolut logisch zu sagen: Wer zuerst kommt....
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