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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 2
Standard Verpackungsverordnung bei 2 Firmen


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Hallo,

ich habe eine Frage, die mir von allen anders beantwortet wird. Ich hätte mal gerne eure Meinungen gehört. Angenommen es existiert eine OHG:

Diese OHG verschickt Waren an Gewerbetreibende. Nun gründet die OHG eine GmbH, die nach aussen hin völlig selbstständig auftreten soll. Diese GmbH benutzt allerdings die Logistik, EDV etc der OHG, um im eigenen Namen Waren an Endverbraucher zu verkaufen.

Die OHG ist an die Verpackungsverordnung angeschlossen.

Muss die GmbH sich auch separat durch die Verpackungsverordnung einem Rücknahmesystem anschliessen, auch wenn die GmbH selbst keine Pakete versendet ? Die GmbH benutzt ja die Strukturen der OHG, die bereits Entgelte dafür entrichtet. Nach aussen hin ist dies aber nicht sichtbar.

Was sagt Ihr zu so einem möglichen Konstrukt ? Muss die GmbH die Gebühren nochmal entrichten ?

Ich möchte euch jetzt nicht die Ergebnisse meiner Telefonate schreiben, um euch nicht in euren Antworten zu beeinflussen. Freue mich über jeden konstruktiven Beitrag.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 12:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verpackungsverordnung bei 2 Firmen

Für mich steht die Antwort ganz klar in der Verpackungsverordnung
Zitat:
§ 6 Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von
Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen
(1) Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise
beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur
Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem
oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.
Da steht nichts von "Beauftragten" oder "Versendeunternehmen". Sondern eindeutig: Hersteller und Vertreiber. Da die GmbH der Vertreiber ist (wer das personell am Ende macht ist völlig nebensächlich) und auch als solcher auftritt, ist die Pflicht in der VVO festgelegt.

Interessant ist, dass die OHG das gar nicht bräuchte, wenn sie nicht an Endverbraucher schickt
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 12:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Verpackungsverordnung bei 2 Firmen

Wie ? Die OHG bräuchte sich nicht anzuschliessen wenn sie nicht an Endverbrauchen Waren schickt ?

Die OHG schickt nur an Gewerbetreibende, ist aber zugleich auch Hersteller. Deshalb ist die OHG angeschlossen.

Laut einem Telefonat mit der IHK wurde mir gesagt, dass es Möglichkeiten gibt wenn man das im "Drop Shipping" macht - allerdings muss das dann klar nach aussen hin sichtbar sein ; was es hier nicht ist.

Daher rührt ja mein Zweifel ob die GmbH, da sie ja eigentlich Drop Shipping betreibt, überhaupt dazu gezwungen ist. Wenn jemand anfragt kann man ihm das natürlich mitteilen, dass es über Dropshipping über die OHG läuft - es soll nur nicht im Vorfeld sichtbar sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verpackungsverordnung bei 2 Firmen

Zitat:
Wie ? Die OHG bräuchte sich nicht anzuschliessen wenn sie nicht an Endverbrauchen Waren schickt ?

Die OHG schickt nur an Gewerbetreibende, ist aber zugleich auch Hersteller. Deshalb ist die OHG angeschlossen.
Als Hersteller ist das auch richtig. Das ging nur aus der Ausgangsfrage nicht hervor.
Zitat:
Laut einem Telefonat mit der IHK wurde mir gesagt, dass es Möglichkeiten gibt wenn man das im "Drop Shipping" macht - allerdings muss das dann klar nach aussen hin sichtbar sein ; was es hier nicht ist.
Da bin ich mit def IHK einer Meinung. Relevant ist nicht, welche Person mit welchen Einrichtungen was macht, sondern wie die Verantwortlichkeit ist - und es primär nach außen scheint. Und man kann nicht verlangen, das jeder Endverbraucher erstmal immer anfragt ...
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