![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Verpackungsverordnung bei 2 Firmen" im Forum » E-Commerce « |
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| Anzeige ich habe eine Frage, die mir von allen anders beantwortet wird. Ich hätte mal gerne eure Meinungen gehört. Angenommen es existiert eine OHG: Diese OHG verschickt Waren an Gewerbetreibende. Nun gründet die OHG eine GmbH, die nach aussen hin völlig selbstständig auftreten soll. Diese GmbH benutzt allerdings die Logistik, EDV etc der OHG, um im eigenen Namen Waren an Endverbraucher zu verkaufen. Die OHG ist an die Verpackungsverordnung angeschlossen. Muss die GmbH sich auch separat durch die Verpackungsverordnung einem Rücknahmesystem anschliessen, auch wenn die GmbH selbst keine Pakete versendet ? Die GmbH benutzt ja die Strukturen der OHG, die bereits Entgelte dafür entrichtet. Nach aussen hin ist dies aber nicht sichtbar. Was sagt Ihr zu so einem möglichen Konstrukt ? Muss die GmbH die Gebühren nochmal entrichten ? Ich möchte euch jetzt nicht die Ergebnisse meiner Telefonate schreiben, um euch nicht in euren Antworten zu beeinflussen. Freue mich über jeden konstruktiven Beitrag. |
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| Für mich steht die Antwort ganz klar in der Verpackungsverordnung Zitat:
Interessant ist, dass die OHG das gar nicht bräuchte, wenn sie nicht an Endverbraucher schickt
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Wie ? Die OHG bräuchte sich nicht anzuschliessen wenn sie nicht an Endverbrauchen Waren schickt ? Die OHG schickt nur an Gewerbetreibende, ist aber zugleich auch Hersteller. Deshalb ist die OHG angeschlossen. Laut einem Telefonat mit der IHK wurde mir gesagt, dass es Möglichkeiten gibt wenn man das im "Drop Shipping" macht - allerdings muss das dann klar nach aussen hin sichtbar sein ; was es hier nicht ist. Daher rührt ja mein Zweifel ob die GmbH, da sie ja eigentlich Drop Shipping betreibt, überhaupt dazu gezwungen ist. Wenn jemand anfragt kann man ihm das natürlich mitteilen, dass es über Dropshipping über die OHG läuft - es soll nur nicht im Vorfeld sichtbar sein. |
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Zitat:
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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