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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 03:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 2
Standard Zweiter Vorname im Impressum


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Hallo,

wenn man einen zweiten Vornamen hat, also z.B. "Christoph Jochen Schmitt" heißt, muss man dann beide Vornamen im Impressum angeben?

Welche der folgenden Namensangaben im Impressum wären ausreichend?

1: Christoph Schmitt
2: Christoph J. Schmitt
3: Jochen Schmitt
4: Christoph Jochen Schmitt


Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!

Vielen dank schonmal!
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