| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Und zwar geht es um folgende Frage: wenn man bei Amazon.de über einen anderen Shop Ware bestellt hat, wird ebenfalls immer ein voraussichtliches Lieferdatum angegeben (welches eine Spanne von 5 Tagen umfasste). Nehmen wir an Person X, die diese Ware bestellt hat, wartet nun Vergeblich auf ihr Päckchen und schickt 5 Tage nach Ablauf des letzten genannten Liefertages eine Email an den Verkäufer mit Bitte um Nachforschungen. Es folgt eine einzeilige Email mit mehr als schlechtem Deutsch, die Nachforschungen ankündigt. Der Käufer schickt nach 3 Tagen morgens um 8 Uhr erneut eine Email zum Verkäufer, um über den Stand der Nachforschungen informiert zu werden und bittet gleichzeitig um die Paketnummer, um selbst Nachforschungen anzustellen. Nachdem bis um 17 Uhr keine Antwort auf die Email erfolgte und der Käufer sich die Bewertungen des Verkäufers durchgelesen hatte, die zu Tage brachten, dass jedes 10. Paket angeblich verloren gegangen war und nie ankam, schaltete er die A-Z Garantie von Amazon ein. Um 18 Uhr stimmte der Verkäufer der Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes zu und somit auch der Stornierung der Bestellung. Um 20:33 Uhr folgte dann eine Email des Verkäufers, die Bestellung wäre verloren gegangen, würde aber nun erneut losgeschickt. Der Käufer schreib am nächsten Morgen direkt eine Email zurück, dass doch die Bestellung storniert worden wäre und der Verkäufer selbst die Anweisung zur Rückzahlung des Geldes geleistet habe und der erneute Versand somit nicht nötig gewesen wäre und die Ware schon noch einmal direkt über Amazon.de bestellt wurde. Es kam keine Antwort. 2 Tage später war das Amazonpäckchen mit bestellter Ware da. 2 Wochen später kam dann tatsächlich die ursprünglich bestellte Ware, allerdings in keinem Päckchen, sondern lediglich in einem größeren Umschlag, der auf der Treppe im Hausflur lag. Von dem Verkäufer hörte er nichts mehr. Alles in allem sehr dubios. Welche Rechte hat nun der Käufer? Muss er die Ware (Wert unter 30€) eigenständig zurück schicken? Kann er die Ware behalten? Gibt es eine Aufbewahrungsfrist? |
| |||
| Zitat:
Der Schilderung kann ich nicht entnehmen, ob es einen wirksamen Widerruf oder einen Rücktritt vom Vertrag gibt. Wenn das Geschilderte alles ist, gibt es meiner Meinung nach keinen, da Amazon mit dem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer nichts zu tun hat und die "Vereinbarung" zwischen Käufer und Verkäufer über den Service von Amazon zunächst weder die Voraussetzung eines Widerrufs noch die eines Rücktritts erfüllt (dazu gehören nämlich die Abgabe der Willenserklärung, den Vertrag zu widerrufen / vom Vertrag zurückzutreten und der Zugang der Willenserklärung). Die blosse Erklärung "ich will mein Geld wieder" und die Antwort "okay" könnte man zwar so deuten, muss man aber nicht. Hier wäre dann eine Klärung durch unabhängige Dritte (dass nennt man dann Rechtsstreit, bei dem im Endeffekt der Richter entscheidet) erforderlich. Auch stellt sich die Frage, ob die Emails beim Verkäufer überhaupt zugegangen sind (das müsste im Streitfall der Absender nachweisen). Würde der Käufer allerdings sein Geld bereits zurück haben, könnte das schon etwas anders aussehen, davon steht da aber nichts, also kann man davon nicht ausgehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Dann würde ich sowas annehmen http://www.e-recht24.de/forum/13398-...rt-online.html (Ware doppelt geliefert nach online Kauf) Also eine unbestellte Lieferung. Allerdings könnte der Verkäufer dann auch eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen, da ja mal ein Vertrag bestand. Das würde eine Rücksendung erforderlich machen, wenn der Verkäufer sie einfordert (auf dessen Kosten). Müsste man sehen, was genau zutrifft.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ware doppelt geliefert nach online Kauf | Aspri | E-Commerce | 2 | 10.02.2010 17:21 |
| Erst erst die Ware oder erst das Geld bei Stornierung | merkur09 | Onlineauktionen | 1 | 12.01.2010 14:11 |
| Onlineshop überweist Geld nach Stornierung nicht zurück | michi_09 | E-Commerce | 1 | 23.06.2009 11:11 |
| Musik von Freunden geschickt | ubee | Urheberrecht | 8 | 14.11.2008 10:06 |
| Stornierung bei Onlinekauf. Nur nach Erhalt der Ware? | Anonymous | E-Commerce | 4 | 17.04.2007 22:17 |
| |