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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe mir einem Onlineshop eine Creme und ein Oel bestellt. Durch die eisigen Temperaturen ist das Oel eingefroren auch die Creme war die falsche. Wollte eine 3%ige bekam jedoch eine 10%ige. Ich habe Ihnen eine E-Mail geschickt wie das mit der Reklamation läuft, da hatten Sie mir noch geantwortet: "Guten Tag Herr Mustermann, bitte senden Sie die Ware original verpackt zurück. Wir werden dann den Umtausch vornehmen und die Kosten verrechnen. Mit freundlichen Grüßen ..." Ich habe die Ware auf Ihre Kosten zurückgesendet, der Warengesamtpreis lag so bei ca 13 euro. Die Rücksendung erfolge vor ca 3 Wochen und ich habe noch nichts gehört. Ich habe denen schon 3 E-Mails gesendet, bekam jedoch immer noch keine Antwort. Nun Wollte ich fragen welche Rechte stehn mir zu, war es ein Fehler es auf deren Kosten zurück zu senden? Die Ware war ja quasi defekt, also hatte ich mir gedacht wieso ich es dann auch noch auf meine Kosten zurück schicken sollte. Freue mich sehr über jede Hilfe |
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| Wie wäre es mal mit anrufen und nachfragen? Hoffentlich wurde die Ware nachweislich zurück gesandt (Paket mit Einlieferungsschein)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hab angerufen. Dort wird ein Anrufbeantworter abgespielt der ganze Zeit sagt das alle Leitungen besetzt sind. Habe nach 20 min abgebrochen. Ja und es wurde alles wieder zurück gesandt, gut verpackt und alle Papiere. |
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| Zuerst mal die Frage, wie haben die geliefert? Vorkasse oder Rechnung? Das könnte auch heißen, das sie die Kosten für die Rücksendung verrechnen - also gutschreiben wollen. Zitat:
Ein unfreies Postpaket kostet den Empfänger 12 €, wenn er es annimmt. Die Rücksendungskosten kannst Du immer noch von der Rechnung abziehen, wenn der Verkäufer sie nicht erstattet. Das ist das Recht, das Dir zusteht. Dass Du die bestellte und fehlerfreie Ware bekommst. Wenn das, was jetzt geliefert wurde, die bestellte Ware ist, ist doch alles in Ordnung! Sei froh, dass die Firma die unfreie Sendung angenommen hat.
__________________ LG Question |
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| Habe das Geld schon vorher überwiesen also denke mal das nennt man Vorkasse. Mir wurde nichts geliefert... nur die Falschlieferung beim ersten mal und seit dem hab ich nichts mehr von Ihnen gehört. Und da bin ich nicht der einzige, wie ich bei google bereits erfahren habe. Ok mir steht zu die korrekte Ware zu bekommen, aber Pharmafuxx meldet sich nicht und reagiert auch auf keine E-Mails. Die Hotline ist nie zu erreichen |
| Tags: anzeige, pharmafuxx, reklamation |
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