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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige ich wurde vor ein paar Tagen angeschrieben ob ich nicht ein Text links auf meiner HP einstellen möchte. Dafür würde ich eine Gegenleistung erhalten. Diese Webseiten gehen auf mehrere Vergleichsportalen, jetzt bin ich mir unsicher ob das alles mit rechten dingen zu geht, bzw ob ich das ohne weiteres darf. Das ist der Text: (Links habe ich raus genommen, wenn ich darf stelle ich sie gerne noch mal on damit ihr euch die HP´s ansehen könnt.) ----------- Der Kampf um Marktanteile hat sich vor allem im Bereich der KFZ-Versicherungen verhärtet, denn viele der Anbieter werben alljährlich darum, in einen ihrer Verträge zu wechseln. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Autoversicherung hält das, was sie verspricht. Ist man nun an einem Wechsel der Versicherung interessiert, so sollte man in jedem Fall die Kfz Versicherung vergleichen. Nur so ist man bestens informiert und kann den besten Preis, oder den Vertrag mit dem größten Leistungspaket finden. ----------- Bitte verlinken Sie im Text wie folgt: - das Wort "KFZ-Versicherungen" im 1. Satz mit http://www....... - die Wörter "Wechsel der Versicherung" im 3. Satz mit http://www........ - die Wörter "Kfz Versicherung vergleichen" im 3. Satz mit http://www................. |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wegen dem Text würde ich extra draufhinweisen das ich den so bereit gestellt bekommen habe. (Würde das den überhaupt helfen?) Wegen der Gegenleistung, würde ich eine einmalzahlung / Gutschein bekommen. |
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| Zitat:
http://www.e-recht24.de/irrtuemer/ -> Nummer 1
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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