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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 20:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 2
Standard Haftet der Anschlussinhaber auch bei "öffentlichem" Computer?


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Hallo,

ich habe eine Frage zu dem Thema illegale Musik.
Ich erledige die technischen Sachen in unserem Gemeinschaftshaus. Wir haben eine Abmahnung bekommen , weil wir einen Musiktitel illegal heruntergeladen haben. Nun war zu dem Zeitpunkt eine Veranstaltung und wir können nicht nachprüfen wer an dem PC war. Er ist für die ganze Crew zugänglich (ca. 30-60 Leute). Meine Frage: Sollen wir jetzt bezahlen oder gleich einen Anwalt einschalten? Und: Haftet in diesem Fall der Anschlussinhaber?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

stay conntected!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.373
Standard AW: Haftet der Anschlussinhaber auch bei "öffentlichem" Computer?

Zitat:
Haftet in diesem Fall der Anschlussinhaber?
Definitives ja.
Zitat:
Sollen wir jetzt bezahlen oder gleich einen Anwalt einschalten?
Ich würde einen Anwalt zur Prüfung einschalten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 13:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Haftet der Anschlussinhaber auch bei "öffentlichem" Computer?

Danke für die schnelle Antwort!
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