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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 02:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 1
Standard Ebay Verkauf von Online Instant Zahlungsmitteln/Keys Betrug


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Verkäufer xyz bietet Online Instant Zahlungsmittel/Keys bei Ebay zum Verkauf mit Bezahlung per Paypal und sofortigen Email-Versand.
Nun wird der Paypal und Ebay-Account von Käufer abc gehackt oder die Anmeldedaten gestohlen und beim Verkäufer xyz werden Online Instant Zahlungsmitteln/Keys gekauft. Der Verkäufer erhält sein Geld und der vermeintliche Ebay-Benutzer sein Pin! Nun meldet sich der echte Paypal/Ebay-Nutzer und will sein Geld zurück, da er diesen Artikel nicht ersteigert hat und nie einen Pin erhalten hat. Wer haftet nun in diesem Vorfall, wenn der Betrüger nicht identifiziert werden kann? Der Verkäufer xyz der sich an alle Normen und Regeln gehalten hat oder Der Käufer abc der seine Datenschutz-Klausel nicht eingehalten hat oder dessen Daten aus Unvorsichtigkeit entwendet wurden konnten? Danke im Vorraus für jegliche qualifizierte Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 12:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay Verkauf von Online Instant Zahlungsmitteln/Keys Betrug

Zitat:
Wer haftet nun in diesem Vorfall, wenn der Betrüger nicht identifiziert werden kann?
Haftet wofür?

Prinzipiell gilt im deutschen Recht, dass es einen gutgläubigen Erwerb nicht gibt. Heißt, der Käufer, der etwas unrechtmäßig erhalten hat, muss es zurückgeben (oder werstatten, wenne s Geld ist). Der Verkäufer hat dann aus ungerechtigter Bereicherung den Geldbetrag zu erstatten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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