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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 14:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard Was kann man da noch machen


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Wenn Mann und Frau zusammen in einen Haushalt leben und der Mann ist unterwegs und die Frau stellt bei Ebay über ihren Mann seinen Account Sachen ein und sie nicht hat.
Der Mann wird wegen Betrug Angezeigt und Verurteilt.
Seine Frau sagt bei Gericht aus das sie es war und der Mann nichts davon wuste , und das Gericht glaubt es nicht.
Was kann man da machen, weil der Mann ist ja zu Unrecht Verurteilt worden?
Der Mann wollte in Berufung gehen und da hat es gehiesen das die Strafe höher wird, und er hat es dann gelassen.
Jetzt sind die beiden noch zusammen aber der Mann will die Vorstrafe weghaben und will da jetzt wieder eine Wiederaufnahme Verfahren beantragen.
Hat der Mann da eine Chance das sie es wieder machen?
Wenn ja was mus er da genau angeben und machen das es wieder zur einer Wieder Aufnahme kommt?
Die ganze Sache ist aus den Jahr 2007.
Bitte um Antworten was er jetzt machen kann.
Bei der Verurteilung ist 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung raus gekommen.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 12:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Was kann man da noch machen

Zitat:
Der Mann wollte in Berufung gehen und da hat es gehiesen das die Strafe höher wird, und er hat es dann gelassen.
Wer erzählt denn sowas? Normalerweise wird in einer Berufung die Strafe bestätigt oder nicht. Allerdings lohnt sich das nur, wenn Beweise vorliegen, die in der Verhandlung nicht berücksichtigt oder falsch interpretiert wurden.
Zitat:
Hat der Mann da eine Chance das sie es wieder machen?
Wohl eher nicht, wenn die Berufung nicht genutzt wurde und keine neuen, damals unbekannte Beweise vorliegen.
Zitat:
Wenn ja was mus er da genau angeben und machen das es wieder zur einer Wieder Aufnahme kommt?
Zu einem Anwalt gehen.

Meiner Meinung nach ist es aber dafür zu spät, da nach dieser Zeit kaum neue Beweise da sein dürften oder diese irgendwie nachweisbar wären.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 13:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Was kann man da noch machen

Das hat die Sta gesagt.
Na ja der Rechtsanwalt fordert die Akten jetzt an und schaut was man da noch machen kann.
Die Zeugin ist ja auch nicht vorgeladen wurden.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 14:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Was kann man da noch machen

Zitat:
Das hat die Sta gesagt.
Dann haben die aber bestimmt noch was dazu gesagt - oder da war ein Anwalt, der auf die "Ich mache dir Angst"-Masche abfährt.
Rechte hat jeder, auch die sich zu wehren, wenn man falsch behandelt wird. Auch wenn manche nicht so gern sehen, dass diese Rechte wahrgenommen werden (vielleicht hatte der SA auch nur Angst, weil er eingesehen hat, Fehler gemacht zu haben). Meine Meinung: Wenn man schon mal soweit ist, dass man sich in einem Rechtsstreit befindet, dann sollte man auch bis zum "Äußersten" gehen, egal was irgendwelche Leute davon halten ...
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