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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Der Mann wird wegen Betrug Angezeigt und Verurteilt. Seine Frau sagt bei Gericht aus das sie es war und der Mann nichts davon wuste , und das Gericht glaubt es nicht. Was kann man da machen, weil der Mann ist ja zu Unrecht Verurteilt worden? Der Mann wollte in Berufung gehen und da hat es gehiesen das die Strafe höher wird, und er hat es dann gelassen. Jetzt sind die beiden noch zusammen aber der Mann will die Vorstrafe weghaben und will da jetzt wieder eine Wiederaufnahme Verfahren beantragen. Hat der Mann da eine Chance das sie es wieder machen? Wenn ja was mus er da genau angeben und machen das es wieder zur einer Wieder Aufnahme kommt? Die ganze Sache ist aus den Jahr 2007. Bitte um Antworten was er jetzt machen kann. Bei der Verurteilung ist 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung raus gekommen. |
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Meiner Meinung nach ist es aber dafür zu spät, da nach dieser Zeit kaum neue Beweise da sein dürften oder diese irgendwie nachweisbar wären.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Rechte hat jeder, auch die sich zu wehren, wenn man falsch behandelt wird. Auch wenn manche nicht so gern sehen, dass diese Rechte wahrgenommen werden (vielleicht hatte der SA auch nur Angst, weil er eingesehen hat, Fehler gemacht zu haben). Meine Meinung: Wenn man schon mal soweit ist, dass man sich in einem Rechtsstreit befindet, dann sollte man auch bis zum "Äußersten" gehen, egal was irgendwelche Leute davon halten ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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