Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 14:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 2
Standard Community und Jugenschutz - Was muss beachtet werden?


Anzeige
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Jugenschutzes im Internet. Was muss man beachten wenn man eine Community (in meinem Fall für Homosexuelle) entwickeln will?

Ich habe mir *** und deren Geschichte mal durchgelesen und gesehen das sie aufgrund des deutschen Jugendschutzes nach Holland gezogen sind. Warum eigentlich?

Ich hab festgestellt das sich die User dort untereinander (unter anderem obszöne) Bilder von sich schicken und sich für Dates verabreden. Sowas kann doch theoretisch auch bei meinvz oder lokalisten passieren? Muss man als betreiber darauf achten was sich die User schreiben? Eine derartige Zensur würde den Erfolg eines solchen Projektes begraben! Laut*** ist genau das der Erfolg von ***, das user anderen usern umsonst bilder und nachrichten schicken können.

Was ist den Jugendgefährdend und was nicht?
Was muss man rechtlich beachten wenn man soetwas online stellt, denn einfach mal nach Holland ziehen kann ja keine Lösung sein

danke schon!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Community und Jugenschutz - Was muss beachtet werden?

Zitat:
Was ist den Jugendgefährdend und was nicht?
Das kann man bei den Jugendschutzbeauftragten der Länder erfragen. Dafür gibt es keine allgmeine Definition. Das muss immer im Einzelfall gesehen werden.
Zitat:
Was muss man rechtlich beachten wenn man soetwas online stellt, denn einfach mal nach Holland ziehen kann ja keine Lösung sein
Das entscheidende ist eine entsprechende Altersverifikation. In DE ist das PostIdent weitgehend rechtlich anerkannt. Dann steht man zumindest auf einer sichereren Seite. Ansonsten kann man nur empfehlen, das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die kennen in der Regel die Gefahren und Probleme.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 23:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Community und Jugenschutz - Was muss beachtet werden?

Hm, ... aber wie sieht es bei Facebook und studiVZ aus, da musste ich nix per postident hinschicken, auch bei allen anderen nicht?

Ist eine Plattform für Homosexuelle gleich jugendgefährdend und man benötigt eine Altersverifikation? Wie diskriminierend wäre das denn!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 23:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Community und Jugenschutz - Was muss beachtet werden?

Es geht um das öffentlich machen. Das hat auch nichts mit Homosexuellen zu tun, das wäre genauso bei Hetero- oder Bisexuellen so. Und auch bei allen anderen "jugendgefährdeten" Inhalten (Gewalt ...)
Was sich Leute privat oder per Email schicken, interessiert eigentlich niemanden - es sei denn jemand schickt etwas einem Jugendlichen/Kind. dann macht sich derjenige strafbar. Wenn der aber nicht ermittelbar ist, dann hat der Betreiber in der Regel das Problem ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Online Verkauf selbstgeschriebenes Buch als Nebentätigkeit / was muss beachtet werden elladan E-Commerce 0 19.03.2009 12:52
Werbeeinnahmen als Spende? - Was muss beachtet werben? Sülter E-Commerce 1 28.12.2008 16:56
Was muss bei einer "offiziellen Website" beachtet werden? skippy Sonstiges zum Onlinerecht 1 08.04.2008 18:44
Private Fanwebsite - was muss beachtet werden? flex001 Sonstiges zum Onlinerecht 7 19.03.2008 13:19



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:42 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46