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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 18:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 1
Standard Verwendung geschützer Markennamen in der Domain?


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Hallo.
Natürlich kann man keine Markennamen in seiner Domain verwenden. Das weiß doch jeder.
Wie sieht es aber in folgendem Fall aus?
Der Hersteller nennt sein Produkt „abc“ und benutzt die Domain www.abc-produkt.de auf seinen geschützten Produktnamen bezogen.
Meine kleine Firma hat sich die Domain www.abcprodukt.de reserviert und handelt mit diesen Produkten seit Jahren, und zwar sehr umsatzstark. Wahrscheinlich aus diesem Grund allein billigt der Hersteller, dass ich neben einigen anderen Domainnamen diese Domain benutze.
Aber was geschied, wenn der Hersteller plötzlich Einwände erhebt?

Habe ich bei einer Abmahnung die Sperrung meiner Domain zu befürchten?
Besteht seitens des Herstellers tatsächlich ein Anrecht auf den geschützten Produktname „abc“ in dem zusammengesetzten Wort „abcprodukt“?
Und, was ich ganz entscheidend finde: Ist es hier nicht sogar rechtens, da genau das beschriebene und nicht ein nur namensgleiches oder artfremdes Produkt gemeint ist?
Zählt bei der Domainreservierung nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
Vielleicht gibt es in diesem beschriebenen Fall klare Reglungen.

Für eine Info diesbezüglich wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwendung geschützer Markennamen in der Domain?

Zitat:
Aber was geschied, wenn der Hersteller plötzlich Einwände erhebt?
Eigentlich kaum etwas, denn das wäre eine Duldung. Und wenn der Markeninhaber das einmal duldet, ist es schwer, die Duldung zu widerrufen. Hierzu müssten objektive Gründe vorliegen (zum Beispiel Verwendugn für andere Produkte u.ä.)
Zitat:
Habe ich bei einer Abmahnung die Sperrung meiner Domain zu befürchten?
Hier würde es eher um eine Unterlassung der Nutzung gehen.
Zitat:
Besteht seitens des Herstellers tatsächlich ein Anrecht auf den geschützten Produktname „abc“ in dem zusammengesetzten Wort „abcprodukt“?
In der Regel könnte man das annehmen. Ob es im Einzelfall auch wirklich so ist, müsste auch im Einzelfall geklärt werden.
Zitat:
Und, was ich ganz entscheidend finde: Ist es hier nicht sogar rechtens, da genau das beschriebene und nicht ein nur namensgleiches oder artfremdes Produkt gemeint ist?
Rechtens ist es, wenn und solange der Markeninhaber es duldet. Ansonsten hat er das Recht selbst zu entscheiden, wer und wie seine Marke verwendet.
Zitat:
Zählt bei der Domainreservierung nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
Solange es keine anderen Rechte (z.B. Marken- und Namensrechte) vewrletzt ja. Wenn, dann steht dieser Grundsatz hinten an.
Zitat:
Vielleicht gibt es in diesem beschriebenen Fall klare Reglungen.
Das nennt sich Markenrecht, aber da ist nicht jeder einzelne Fall gesetzlich geregelt, sondern nur die allgemeinen Grundsätze. Und die werden dann jeweils angewandt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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