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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 09:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 5
Standard Rücknahme


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Käufer A hat sich bei einer Onlineauktion ein Karnevalskostüm gekauft, Verkäufer B liefert sofort.
B versendet statt einem Kostüm 2 Kostüme, B kontaktiert A und fragt nach ob A das zu viel gelieferte Kostüm gegen Portorückerstattung zurück zu B senden könne. A möchte nun beide Kostüme zurücksenden und sein Geld zurück, B willigt ein und schreibt A an er solle in Anbetracht da die Karnevalssaison bald zu Ende sei die Kostüme zurückschicken, A würde sein Geld nach Erhalt wieder bekommen. A weigert sich die Kostüme zu versenden, er wäre Finanzwirt im Großhandel und würde sich auskennen und nur versenden wenn er vorher sein Geld auf dem Konto hat. Meine Frage was hat B für Möglichkeiten um an seine Kostüme zu kommen. Danke im Voraus Bobolinchen
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 11:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rücknahme

Zitat:
er wäre Finanzwirt im Großhandel und würde sich auskennen
Dann soll er die rechtliche Grundlage dafür nennen Prinzipiell iste s so, dass die Leistung Zug um Zug erfolgt. Und wenn nichts geregelt ist, hat der zuerst zu leisten, dessen Leistung ohne Gegenleistung möglich ist. Und da der Verkäufer erst mal prüfen muss, ob die Ware vom Zustand her okay und vollständig ist, muss normalerweise zuerst zurückgesandt werden. Außerdem steht im Gesetz bei Widerruf:
Zitat:
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
...
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann....
Zitat:
BGB § 286 Verzug des Schuldners
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; ...
Im Gegensatz zum Käufer hat der Verkäufer 30 Tage Zeit nach der Leistung des Käufers ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Rücknahme

Danke Aaky, sehe das auch so, A weigert sich aber weiterhin die Kostüme vorab zu versenden, wie kann sich den B wegen dem zuviel geliefertem Kostüm verhalten. Special thanks from Cologne Bobolinchen
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 18:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rücknahme

Kommt darauf an.
Variante 1: Über einen Treuhänder (aber einen seriösen, nicht alle die sich im Internet als solche ausgeben sind auch welche)
Variante 2: Das Risiko eingehen.
Variante 3: Teilzahlung und Rest bei Prüfung
Variante 4: Bei konsequenter Weigerung könnte man einen Anwalt einschalten.

Vielleicht gibt es noch ein paar mehr Vartianten, das sind aber die, die mir einfallen. Kommt aber darauf an, was es einem wert ist.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 21:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Rücknahme

A möchte nur gegen Nachnahme versenden, das würde für B heißen, 16 Euro Portokosten an der Backe. Muss B für die Nachnahme aufkommen, obwohl er A angeboten hat, wenn Ware zu ihm versendet wird und er den Zustand der Kostüme prüfen kann er den VK Preis plus die Kosten 4,90 Porto übernehmen wird.
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