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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige B versendet statt einem Kostüm 2 Kostüme, B kontaktiert A und fragt nach ob A das zu viel gelieferte Kostüm gegen Portorückerstattung zurück zu B senden könne. A möchte nun beide Kostüme zurücksenden und sein Geld zurück, B willigt ein und schreibt A an er solle in Anbetracht da die Karnevalssaison bald zu Ende sei die Kostüme zurückschicken, A würde sein Geld nach Erhalt wieder bekommen. A weigert sich die Kostüme zu versenden, er wäre Finanzwirt im Großhandel und würde sich auskennen und nur versenden wenn er vorher sein Geld auf dem Konto hat. Meine Frage was hat B für Möglichkeiten um an seine Kostüme zu kommen. Danke im Voraus Bobolinchen |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke Aaky, sehe das auch so, A weigert sich aber weiterhin die Kostüme vorab zu versenden, wie kann sich den B wegen dem zuviel geliefertem Kostüm verhalten. Special thanks from Cologne Bobolinchen |
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| Kommt darauf an. Variante 1: Über einen Treuhänder (aber einen seriösen, nicht alle die sich im Internet als solche ausgeben sind auch welche) Variante 2: Das Risiko eingehen. Variante 3: Teilzahlung und Rest bei Prüfung Variante 4: Bei konsequenter Weigerung könnte man einen Anwalt einschalten. Vielleicht gibt es noch ein paar mehr Vartianten, das sind aber die, die mir einfallen. Kommt aber darauf an, was es einem wert ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| A möchte nur gegen Nachnahme versenden, das würde für B heißen, 16 Euro Portokosten an der Backe. Muss B für die Nachnahme aufkommen, obwohl er A angeboten hat, wenn Ware zu ihm versendet wird und er den Zustand der Kostüme prüfen kann er den VK Preis plus die Kosten 4,90 Porto übernehmen wird. |
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