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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 11:31
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Frage Handyspiele, Download und Kopierbarkeit


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Für mich hat sich das vorerst erledigt, für viele andere aber noch nicht: Handyspiele auf Java-Basis und ihre kopierbarkeit. Bei den meisten Smartphones bekommt man Programme ja regelmäßig als Installationsdateien für das jeweilige Betriebssystem angeboten, die man abspeichern, kopieren, und auf jedem technisch passenden Gerät installieren kann. Apple's Appstore bietet auch einen erneuten Download an. Wie steht es aber mit Handys, die Spiele und Programme auf J2ME-Basis ausführen? Die werden ja in aller Regel direkt im System installiert, und lassen sich dann auch nichtmehr dort raus bewegen.

Trotzdem erwerbe ich doch eine Lizenz für mein Spiel, die ein Leben lang gültig ist, oder nicht? Habe ich also kompatible Technik zur Hand, habe ich einen Anspruch darauf, mein gekauftes Programm zu nutzen. Genau das ist aber häufig nicht der Fall. Ein erneuter Download ist kostenfrei nicht möglich, zugleich habe ich aber auch keine Möglichkeit, die Software anderweitig zu sichern. Es muss ja nichtmal ein neues Handy sein. Ein Firmware-Upgrade reicht, und die Dinger sind weg.

Meine Frage: Ist das legal? Haben Handynutzer keinen Anspruch gegen Hersteller oder Anbieter, die Software dauerhaft nutzen zu können? Und wenn doch, wieso hat deshalb noch keiner ein Fass aufgemacht?

Gruß,
Bachsau
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 12:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handyspiele, Download und Kopierbarkeit

Zitat:
Trotzdem erwerbe ich doch eine Lizenz für mein Spiel, die ein Leben lang gültig ist, oder nicht?
Kommt auf die Lizenz an. Meistens kenne ich es so: "Eine Installation, ein Gerät". Darüber muss man sich informieren, bevor man es kauft / installiert.
Zitat:
Ist das legal? Haben Handynutzer keinen Anspruch gegen Hersteller oder Anbieter, die Software dauerhaft nutzen zu können? Und wenn doch, wieso hat deshalb noch keiner ein Fass aufgemacht?
Weil es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt sondern das in den Lizenzbedingungen geregelt wird. Ansonsten wird vom gesetz nurt gefordert, dass die gekaufte Ware geliefert wird - und das kann auch eine einmalige Nutzung sein, wenn es eben so vereinbart wird. Kurz: Das Aufregen würde nichts bringen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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