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| Anzeige Hallo, ich habe eine Frage zum Urheberrecht von Gerichtsurteilen. Wir haben auf unserer Webseite Gerichtsurteile veröffentlicht die schon auf einer anderen Internetseite veröffentlicht wurden. Wir wurden nun vom Betreiber der Seite aufgefordert diese Gerichtsurteilstexte zu entfernen. Wir haben die Gerichtsurteile nur verwendet , da wir davon ausgegangen sind das es sich hierbei um freiverfügbare und ohne Urheberrecht versehene Texte handelt. Nun ist meine Frage sind gerichtsurteile mit einem Urheberrecht versehen? Muss man die Gerichtsurteile womöglich anmelden oder käuflich erwerben? Für eine antwort bin ich ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Stefan S. Geändert von AachenAachen (15.02.2010 um 17:34 Uhr). |
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| Man muss sie aus öffentlichen Quellen beziehen. Aus Gründen des Datenschutzes sollte aber alles, was persönliche Daten sind entfernt werden. Nur das "Abkupfern" von irgendwelchen Seiten ist schon ziemlich dumm, da man für die Inhalte seiner Seite haftet. Und wenn da (wie es offensichtlich bewusst war) Fehler drin stehn, könnte man dafür haften. Mit den Fehlern: Sonst wäre derjenige nie drauf gekommen, dass sie dort abgeschrieben wurden ... Ansonsten gibt es auf das Urteil selbst keinen Urheberschutz, da die Schöpfungshöhe bei demjenigen, der es nur veröffentlicht, fehlt. Also kurz: Löschen und das Original (oder Kopie) beim Gericht anfordern. Kann zwar Geld kosten, aber dann ist man auf der sicheren Seite. Ansonsten gibt es auch amtliche Publikationen, wo man wichtige Urteile her bekommt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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