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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich betreibe ein Forum als Hobby. Nun möchte ich in diesem Forum kostenpflichtige „Premium-Accounts“ und „Premium-Features“ anbieten, damit ich das verdiente Geld wieder voll in das Forum stecken kann. Ich beabsichtige dabei keinesfalls, Geld für mich selbst zu nutzen. Die User möchten aber eine Rechnung für die gezahlten Beträge haben, wie genau sieht das nun aus? Muss ich ein Kleingewerbe anmelden, welches im Endeffekt keinen Umsatz erzielt, weil dieser wieder in das Forum fließt, oder muss ich kein Gewerbe anmelden? Sofern ich kein Gewerbe anmelden müsste, wie verfahre ich mit der Rechnung? Darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben? Muss ich auf diesen Rechnungen irgendwelche Hinweise anbringen? Oder muss ich die Sache irgendwie beim Finanzamt anmelden und diesem am Jahresende eine Auflistung aller Zahlungseingänge und Kostenausgänge vorlegen? Ich bedanke mich schon jetzt für eure Erfahrungsberichte! Einen wunderschönen Abend wünsche ich weiterhin! Kevin92 |
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Du solltest dich mal umfassend zum Thema Gewerbe - Rechte und Pflichten informieren. Hier sehe ich deutliche Kenntnislücken
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Bzgl. der Ausgangsfrage muss natürlich ein Gewerbe angemeldet werden. |
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| Das deutsche Recht kennt: - Einzelunternehmen - Personengesellschaften, dazu gehören GbR, Partnerschaft, OHG, KG - Kapitalgesellschaften, dazu gehören die GmbH und die AG Eine dieser Rechtsformen trifft nach deutschem Recht zu (es gibt noch andere wie Ltd., die sind aber keine Gesellschaften nach deutschem Recht sondern gehören zu einem anderen Land - eine Ltd. muss bspw. in GB angemeldet werden) Und dann gibt es noch die Größeneinteilung in kleine, mittlere und große Unternehmen nach dem Steuerrecht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob man ein Einzelunternehmen hat oder nicht. Das was du vermutlich meinst ist die Kleinunetrnehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Das ist aber was ganz anderes und hat auch nichzts mit der Größe des Unternehmens zu tun, sondern ausschließlich dem Umsatz und hat nur Auswirkkungen auf den Umgang mit der Umsatz-/Vorsteuer - das könnte theoretisch sogar eine AG in Anspruch nehmen ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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