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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 23:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 1
Standard Keine Gewinnabsicht - wie verfahren?


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Guten Abend!

Ich betreibe ein Forum als Hobby. Nun möchte ich in diesem Forum kostenpflichtige „Premium-Accounts“ und „Premium-Features“ anbieten, damit ich das verdiente Geld wieder voll in das Forum stecken kann.

Ich beabsichtige dabei keinesfalls, Geld für mich selbst zu nutzen.
Die User möchten aber eine Rechnung für die gezahlten Beträge haben, wie genau sieht das nun aus?

Muss ich ein Kleingewerbe anmelden, welches im Endeffekt keinen Umsatz erzielt, weil dieser wieder in das Forum fließt, oder muss ich kein Gewerbe anmelden?
Sofern ich kein Gewerbe anmelden müsste, wie verfahre ich mit der Rechnung?
Darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben?
Muss ich auf diesen Rechnungen irgendwelche Hinweise anbringen?
Oder muss ich die Sache irgendwie beim Finanzamt anmelden und diesem am Jahresende eine Auflistung aller Zahlungseingänge und Kostenausgänge vorlegen?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Erfahrungsberichte!

Einen wunderschönen Abend wünsche ich weiterhin!

Kevin92
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 12:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Keine Gewinnabsicht - wie verfahren?

Zitat:
Muss ich ein Kleingewerbe anmelden, welches im Endeffekt keinen Umsatz erzielt, weil dieser wieder in das Forum fließt, oder muss ich kein Gewerbe anmelden?
Wieso kein Umsatz? Jede Einnahme ist Umsatz. Wo das Geld am Ende hinfließt ist egal, ob in die eigene Tasche oder ob es wieder als Betriebsausgabe verwendet. Man darf das Geld nicht vorher zusammenrechnen, sondern erst am Ende. Also kurz: Es ist Umsatz, der offensichtlich über den Kosten liegt (sonst könnte es nicht wieder investoert werden). Damit ist die Gewinnabsicht vorhanden und eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor. Und ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Es gibt nur ein Gewerbe.
Zitat:
Sofern ich kein Gewerbe anmelden müsste, wie verfahre ich mit der Rechnung?
Muss man in diesem Fall aber meiner Meinung nach. Allerdings bedeutet das nicht zwingend, dass auch Rechnungen geschrieben werden müssen.
Zitat:
Darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben?
Dürfte man, wäre hier aber unrelevant, da es kein Handeln als Privatperson mehr ist.
Zitat:
Muss ich auf diesen Rechnungen irgendwelche Hinweise anbringen?
Alles was das Gesetz erfordert.
Zitat:
Oder muss ich die Sache irgendwie beim Finanzamt anmelden und diesem am Jahresende eine Auflistung aller Zahlungseingänge und Kostenausgänge vorlegen?
Gewerbe anmelden, Steuererklärungen machen, Jahresabschlüsse ....

Du solltest dich mal umfassend zum Thema Gewerbe - Rechte und Pflichten informieren. Hier sehe ich deutliche Kenntnislücken
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 17:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Keine Gewinnabsicht - wie verfahren?

Zitat:
Und ein "Kleingewerbe" gibt es nicht.
Wieso sollte es das nicht geben? Ein Kleingewerbe ist doch eine spezielle Form des Gewerbes. Falls ich mich täusche, freue ich mich über eine Aufklärung.

Bzgl. der Ausgangsfrage muss natürlich ein Gewerbe angemeldet werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 17:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Keine Gewinnabsicht - wie verfahren?

Das deutsche Recht kennt:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften, dazu gehören GbR, Partnerschaft, OHG, KG
- Kapitalgesellschaften, dazu gehören die GmbH und die AG

Eine dieser Rechtsformen trifft nach deutschem Recht zu (es gibt noch andere wie Ltd., die sind aber keine Gesellschaften nach deutschem Recht sondern gehören zu einem anderen Land - eine Ltd. muss bspw. in GB angemeldet werden)

Und dann gibt es noch die Größeneinteilung in kleine, mittlere und große Unternehmen nach dem Steuerrecht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob man ein Einzelunternehmen hat oder nicht.

Das was du vermutlich meinst ist die Kleinunetrnehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Das ist aber was ganz anderes und hat auch nichzts mit der Größe des Unternehmens zu tun, sondern ausschließlich dem Umsatz und hat nur Auswirkkungen auf den Umgang mit der Umsatz-/Vorsteuer - das könnte theoretisch sogar eine AG in Anspruch nehmen ...
Zitat:
Bzgl. der Ausgangsfrage muss natürlich ein Gewerbe angemeldet werden.
Ein Muss gibt es auch nicht. Es könnte sein oder wäre sehr wahrscheinlich, aber ein Muss kann man erst nach Kenntnis ALLER Umstände beurteilen.
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