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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 01:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 4
Standard Kreditkartenbetrug etc...


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Hallo,
bin neu hier und fall gleich mit der ersten Frage rein Hoffe das ist nicht unhöflich.

Also es geht um folgenden fall:

Wir gehen von Person A, B , C und D aus
Alle Personen sind zu Tatzeitpunkten zwischen 15 und 17 Jahren gewesen

Person A hat über das Internet in einem Schwarzmarkt Forum einen gefälschten Ausweis für Person C besorgt und ihm diesen Übergeben.

Person C wird damit erwischt und verpfeift Person A.

Person A wird nun vorgeworfen den besagten Ausweis ERSTELLT UND VERKAUFT zu habem.
Desweiteren wird bei Person A eine Hausdurchsuchung vorgenommen bei der ihr PC beschlagnahmt wird.

Person D wird etwa zur gleichen Zeit ein online Kreditkartenbetrug vorgeworfen, welchen er aber leugnet und auf Person A schiebt.
Bei Person D wurde keine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Auf dem PC von Person A befinden sich ICQ log files (Mitschnitte) mit Person B, worüber sie über Kreditkartenbetrug und dessen durchführung reden inklusive Kreditkarten Daten sowie Adressen wo die Ware hingeliefert werden soll.

Person A wurde von der Polizei informiert das ihr PC durchgeschaut wurde und hinweise zu Straftaten mit Kreditkarten gefunden wurden.

Person B hat ein Jahr davor mit allen möglichen Kriminellen Machenschaften abgeschlossen und führt nun ein ehrliches leben.

Was kann Person A nun passieren?
und hat Person B etwas zu befürchten, und wenn was?

Danke schonmal

Geändert von Purzelbaum900 (17.02.2010 um 01:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 11:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kreditkartenbetrug etc...

Zitat:
Person A hat über das Internet in einem Schwarzmarkt Forum einen gefälschten Ausweis für Person C besorgt und ihm diesen Übergeben.

Person C wird damit erwischt und verpfeift Person A.
Dachte A tatsächlich damit davon zu kommen? Wie kindisch
Zitat:
Person A wird nun vorgeworfen den besagten Ausweis ERSTELLT UND VERKAUFT zu habem.
Desweiteren wird bei Person A eine Hausdurchsuchung vorgenommen bei der ihr PC beschlagnahmt wird.
War zu erwarten.
Zitat:
Person D wird etwa zur gleichen Zeit ein online Kreditkartenbetrug vorgeworfen, welchen er aber leugnet und auf Person A schiebt.
Bei Person D wurde keine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Naja, wie sich später zeigt auch nicht zu Unrecht.
Zitat:
Auf dem PC von Person A befinden sich ICQ log files (Mitschnitte) mit Person B, worüber sie über Kreditkartenbetrug und dessen durchführung reden inklusive Kreditkarten Daten sowie Adressen wo die Ware hingeliefert werden soll.

Person A wurde von der Polizei informiert das ihr PC durchgeschaut wurde und hinweise zu Straftaten mit Kreditkarten gefunden wurden.
Gute Arbeit der Ermittlungsbehörden. Dann gibt es wieder ein paar ungelöste Fälle weniger und ein paar Leute wissen jetzt, wo ihr sauer verdientes Geld hin ist.
Zitat:
Person B hat ein Jahr davor mit allen möglichen Kriminellen Machenschaften abgeschlossen und führt nun ein ehrliches leben.
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was Person B in dem Text getan hat, aber B kann auch heute noch für Taten belangt werden. Die Verjährung ist nicht kürzer als 2 Jahre, meistens sogar länger (hängt von den Straftaten ab)
Zitat:
Was kann Person A nun passieren?
Von Geldstrafe bis zu freiheitsstrafe von mehreren Jahren. Was genau hängt von den Taten, deren Schwere und der Beurteilung aller Umnstände ab. Sowas kann man nicht voraussagen. Ich hoffe aber, es wird deutlich spürbar (also mehr als Geldstrafe). Und was A garantiert passiert: A wäre vorbestraft und hätte damit dafür gesorgt, sich die Zukunft komplett zu versauen.
Zitat:
und hat Person B etwas zu befürchten, und wenn was?
Das gleiche wie bei A, wenn Straftaten vorliegen. Auich hier ist die Strafe von den Taten und allen Umständen abhängig.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Kreditkartenbetrug etc...

Alles klar danke schonmal :-)

Die Frage zu Person B war evtl etwas falsch formuliert.
Die Frage sollte vllt so aussehen

"Ist ein ICQ LOG Beweis genug um eine Hausdurchsuchung bzw eine Anzeige gegen Person B zu erstatten?"
Person B hat bisher keinen Kontakt mit der polizei zu diesem tatbestand gehabt.

Geändert von Purzelbaum900 (17.02.2010 um 12:05 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 13:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kreditkartenbetrug etc...

Zitat:
Ist ein ICQ LOG Beweis genug um eine Hausdurchsuchung bzw eine Anzeige gegen Person B zu erstatten?
Ein Beweis nicht, aber ein Indiz. Zum Beweis würde es erst im Zuge der Ermittlungen, wenn es bestätigt wird. Und wenn bereits ein Verfahren diesbezüglich läuft (was anzunehmen ist) dann sind Ermittlungen auch bei "zufällig" gefundenen Indizien zulässig.
Zitat:
Person B hat bisher keinen Kontakt mit der polizei zu diesem tatbestand gehabt.
Das ist meistens so bei laufenden Ermittlungen, dass irgendwann die Täter gefunden werden und die bisher in der Sache keinen Kontakt hatten ...
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  #5 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Kreditkartenbetrug etc...

OK danke schön

Also sind sie der Meinung das gegen Person B schon ermittelt wird?

Dagegen spricht allerdings das die Polizei Person A nicht nach Person B gefragt hat, aus den ICQ logs jedoch geht hervor ,das die beiden sich gut kennen.

Würde die Polizei da nicht als erstes mal aus Person A versuchen etwas rauszubekommen?

Oder seh ich das falsch?

Und eien Frage wäre noch offen , reicht ein ICQ log, also ein Indiz, für eine Hausdurchsuchung aus?
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