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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige bin neu hier und fall gleich mit der ersten Frage rein Also es geht um folgenden fall: Wir gehen von Person A, B , C und D aus Alle Personen sind zu Tatzeitpunkten zwischen 15 und 17 Jahren gewesen Person A hat über das Internet in einem Schwarzmarkt Forum einen gefälschten Ausweis für Person C besorgt und ihm diesen Übergeben. Person C wird damit erwischt und verpfeift Person A. Person A wird nun vorgeworfen den besagten Ausweis ERSTELLT UND VERKAUFT zu habem. Desweiteren wird bei Person A eine Hausdurchsuchung vorgenommen bei der ihr PC beschlagnahmt wird. Person D wird etwa zur gleichen Zeit ein online Kreditkartenbetrug vorgeworfen, welchen er aber leugnet und auf Person A schiebt. Bei Person D wurde keine Hausdurchsuchung durchgeführt. Auf dem PC von Person A befinden sich ICQ log files (Mitschnitte) mit Person B, worüber sie über Kreditkartenbetrug und dessen durchführung reden inklusive Kreditkarten Daten sowie Adressen wo die Ware hingeliefert werden soll. Person A wurde von der Polizei informiert das ihr PC durchgeschaut wurde und hinweise zu Straftaten mit Kreditkarten gefunden wurden. Person B hat ein Jahr davor mit allen möglichen Kriminellen Machenschaften abgeschlossen und führt nun ein ehrliches leben. Was kann Person A nun passieren? und hat Person B etwas zu befürchten, und wenn was? Danke schonmal Geändert von Purzelbaum900 (17.02.2010 um 01:34 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Alles klar danke schonmal :-) Die Frage zu Person B war evtl etwas falsch formuliert. Die Frage sollte vllt so aussehen "Ist ein ICQ LOG Beweis genug um eine Hausdurchsuchung bzw eine Anzeige gegen Person B zu erstatten?" Person B hat bisher keinen Kontakt mit der polizei zu diesem tatbestand gehabt. Geändert von Purzelbaum900 (17.02.2010 um 12:05 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| OK danke schön Also sind sie der Meinung das gegen Person B schon ermittelt wird? Dagegen spricht allerdings das die Polizei Person A nicht nach Person B gefragt hat, aus den ICQ logs jedoch geht hervor ,das die beiden sich gut kennen. Würde die Polizei da nicht als erstes mal aus Person A versuchen etwas rauszubekommen? Oder seh ich das falsch? Und eien Frage wäre noch offen |
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