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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 12:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 1
Beitrag Bild von Website in Zeitung


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Hallo,

darf eine Tageszeitung ein Bild von einer Homepage per Screenshot kopieren und für einen Bericht in der Zeitung nutzen, ohne Zustimmung des Homepagebetreibers?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bild von Website in Zeitung

Prinzipiell nein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 03:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: Bild von Website in Zeitung

Zitat:
Zitat von HSM13 Beitrag anzeigen
Hallo,

darf eine Tageszeitung ein Bild von einer Homepage per Screenshot kopieren und für einen Bericht in der Zeitung nutzen, ohne Zustimmung des Homepagebetreibers?

MfG
In den Grenzen des Zitatrechts: ja.

Außerdem gibt's noch:

§ 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Kommt mithin immer auf den Einzelfall an.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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