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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 19:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 2
Standard Download von Filesharing- Site...


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Guten Abend zusammen!

Angenommen, jemand downloadet einen Song, obwohl er die CD hat, weil der CD-Player am Laptop kaputt ist und er den Song auf den MP3 Player haben möchte. Auf dieser Filesharingsite wird explizit darauf hingewiesen, dass es nicht illegal ist, mit der Original-CD zu downloaden.
Dieser Song wurde allerdings NIE zum Upload frei gegeben!

Was ist nun, wenn der jenige einen Brief mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommt? Kann sich derjenige dagegen wehren?

Außerdem würde in diesem Brief stehen, dass derjenige für 450€, zahlbar in 10 Tagen, eine Unterlassungserklärung unterzeichenen kann um eine Anzeige zu vermeiden. Ist das rechtens?

Vielen Dank für ihre Antworten!
Kerstin
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 21:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Download von Filesharing- Site...

Zitat:
Was ist nun, wenn der jenige einen Brief mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommt? Kann sich derjenige dagegen wehren?
Kann er. Wird aber nicht viel bringen, denn der DSownload war rechtswidrig. Egal was auf der Seite gestanden hat - denn das war einfach falsch.
Zitat:
Außerdem würde in diesem Brief stehen, dass derjenige für 450€, zahlbar in 10 Tagen, eine Unterlassungserklärung unterzeichenen kann um eine Anzeige zu vermeiden. Ist das rechtens?
AQuch das ist rechtens, allerdings sollte man das von einem Anwalt prüfen lassen. Die Kosten finde ich ziemlich hoch.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 14:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Download von Filesharing- Site...

Wenn derjenige aber beweisen kann, dass das immer noch auf der Anbietersite steht, also dass das legal sei? Kann man da trotzdem nichts machen?

Vielen dank für die Antwort!
Derjenige wird auf alle Fälle einen Anwalt kontaktieren.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 18:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Download von Filesharing- Site...

Zitat:
Wenn derjenige aber beweisen kann, dass das immer noch auf der Anbietersite steht, also dass das legal sei? Kann man da trotzdem nichts machen?
Eigentlich nicht, da man sich selbst darüber schlau machen muss und das Recht kennen muss. Wenn irgendwo steht "In DE herrscht ab heute Linksverkehr" kann man sich auch nicht damit rausreden, wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen ist ...
Zitat:
Derjenige wird auf alle Fälle einen Anwalt kontaktieren.
Sollte man aber auf jeden Fall machen.
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