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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Aber selbstverständlich gilt sie... Wenn man eine Lizenz nicht versteht, darf man eben den Kaufvertrag nicht abschließen. Oder muß sich die Lizenz eben vorher übersetzen lassen. Zitat:
Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Danke für die Antwort! Ich hatte mich schon gefragt wie das wohl mit Programmen läuft die global angeboten werden - da kann man ja auch nicht alle Sprachen berücksichtigen! Danke |
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| Zitat:
Zitat:
@TomRohwer: übrigens widersprichst du dir selbst, denn in einer Fremdsprache wäre es nicht mehr "leicht erkennbar". http://www.e-recht24.de/forum/5161-i...html#post36598 (Impressum als Bild hinterlegen?)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Also ich sehe das auch ein wenig anders, zumindest wenn es nicht im B2B-Bereich ist, sondern gegenüber dem Verbraucher stattfindet. Verkaufe ich meine Software in Deutschland, muss ich auch eine verständliche Lizenz anbieten und kann nicht einfach unterstellen das jeder Englisch kann. Was andres kann man wiederum bei Software sehen, die man sich aus dem Netz herunterlädt. Handelt es sich um B2B und Englisch ist in der Branche üblich oder kann erwartet werden (was wohl überall sein dürfte), sehe ich es wie du, dann brauche ich keine Übersetzung. Ohnehin sehe ich diese Lizenz-Geschichte bei Software mit gemischten Gefühlen. Wenn ich bspw. eine Software im Laden gekauft habe, die Packung öffne und dann erst der Lizenz zustimmen muss, ist es wohl recht blödsinnig, denn die Software habe ich bereits gekauft. Wenn dann müsste die Zustimmung m.E. vor dem Kauf erfolgen und nicht erst hinterher. Beim Download von Software lässt sich das elegant lösen, einmal eine Zustimmung vor dem Download einholen (diese dann auch schön protokollieren und natürlich den Datenschutz dabei nicht vergessen...) und bei der Installation vielleicht noch einmal.
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| Tags: lizenz |
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