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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 02:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
1. Sie muss für den Empfänger verständlich sein. Ansonsten gilt sie nicht.
Aber selbstverständlich gilt sie...

Wenn man eine Lizenz nicht versteht, darf man eben den Kaufvertrag nicht abschließen. Oder muß sich die Lizenz eben vorher übersetzen lassen.

Zitat:
Falls man die Software an einen Deutschen verkauft und die Lizenz nur in englisch da ist, braucht man sich nicht wundern, wenn sie in einem Rechtsstreit nicht gilt.
Aber selbstverständlich gilt die.
Zitat:
2. Der Benutzer muss nachweislich zugestimmt haben.
Das macht er mit seinem Vertragsabschluss. Zu dem Zweck ist der nämlich da...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 09:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?

Danke für die Antwort!
Ich hatte mich schon gefragt wie das wohl mit Programmen läuft die global angeboten werden - da kann man ja auch nicht alle Sprachen berücksichtigen!
Danke
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 10:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?

Zitat:
Wenn man eine Lizenz nicht versteht, darf man eben den Kaufvertrag nicht abschließen. Oder muß sich die Lizenz eben vorher übersetzen lassen.
Sorry, das kenne ich anders - und ich würde es nicht auf einen Rechztsstreit ankommen lassen wollen. Meines Wissens muss man sich, wenn man direkt eine Gruppe von Menschen anspricht, auch nach deren "Gepflogenheiten" richten.
Zitat:
Ich hatte mich schon gefragt wie das wohl mit Programmen läuft die global angeboten werden - da kann man ja auch nicht alle Sprachen berücksichtigen!
Es kommt darauf an, ob der Vertreiber sich tatsächlich an alle wendet. Das müsste im Einzelfall gesehen werden.

@TomRohwer: übrigens widersprichst du dir selbst, denn in einer Fremdsprache wäre es nicht mehr "leicht erkennbar".
http://www.e-recht24.de/forum/5161-i...html#post36598 (Impressum als Bild hinterlegen?)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 10:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?

Danke für die Antwort!
Am Besten ist es wohl man geht auf Nummer sicher!
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 14:27
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Aber selbstverständlich gilt sie...

Wenn man eine Lizenz nicht versteht, darf man eben den Kaufvertrag nicht abschließen. Oder muß sich die Lizenz eben vorher übersetzen lassen.


Aber selbstverständlich gilt die.

Das macht er mit seinem Vertragsabschluss. Zu dem Zweck ist der nämlich da...

Also ich sehe das auch ein wenig anders, zumindest wenn es nicht im B2B-Bereich ist, sondern gegenüber dem Verbraucher stattfindet. Verkaufe ich meine Software in Deutschland, muss ich auch eine verständliche Lizenz anbieten und kann nicht einfach unterstellen das jeder Englisch kann. Was andres kann man wiederum bei Software sehen, die man sich aus dem Netz herunterlädt.

Handelt es sich um B2B und Englisch ist in der Branche üblich oder kann erwartet werden (was wohl überall sein dürfte), sehe ich es wie du, dann brauche ich keine Übersetzung.

Ohnehin sehe ich diese Lizenz-Geschichte bei Software mit gemischten Gefühlen. Wenn ich bspw. eine Software im Laden gekauft habe, die Packung öffne und dann erst der Lizenz zustimmen muss, ist es wohl recht blödsinnig, denn die Software habe ich bereits gekauft. Wenn dann müsste die Zustimmung m.E. vor dem Kauf erfolgen und nicht erst hinterher.

Beim Download von Software lässt sich das elegant lösen, einmal eine Zustimmung vor dem Download einholen (diese dann auch schön protokollieren und natürlich den Datenschutz dabei nicht vergessen...) und bei der Installation vielleicht noch einmal.
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