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| Anzeige Ich habe schon lange gesucht aber nichts dazu gefunden, mag auch an meiner Unerfahrenheit liegen: 1) Wenn man ein komerzielles Programm in drei Sprachen anbieten möchte, muss die Lizenz (z.B. MIT) in alle Sprachen übersetzt werden, oder genügt eine englische Fassung? 2) Wo genau muss diese Lizenz stehen? Würde auf der Website reichen? Oder muss jedes Programm (auch wenn es nur ein Updater für ein anderes ist) diese Lizenz beim ersten Start anzeigen? Danke =) |
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| 1. Sie muss für den Empfänger verständlich sein. Ansonsten gilt sie nicht. Falls man die Software an einen Deutschen verkauft und die Lizenz nur in englisch da ist, braucht man sich nicht wundern, wenn sie in einem Rechtsstreit nicht gilt. Man kann nicht verlangen, dass ein Deutscher englisch kann - sogar dann nicht, wenn die Software nur in englisch ist. 2. Der Benutzer muss nachweislich zugestimmt haben. Wenn sie nur auf der Webseite ist, dürfte der Nachweis, dass der Benutzer ihr zugestimmt hat, sehr schwer fallen. Würde auch hier bedeuten: Kein Nachweisb = keine Relevanz in einem Rechtsstreit.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die exakte Antwort! Das Einzige was mir noch nicht ganz klar ist: Angenommen ein Programm hat drei "kleine" Programme, ein Setup, ein Updater und das Programm an sich. Wo sollte die Lizenz da angezeigt werden? |
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| Das ist dem Lizenzgeber überlassen. Er muss nur in Streitfällen nachweisen können, dass der Benutzer die Bedingungen zur Kenntnis genommen und zugestimmt hat. Im Zweifel muss es eben überall erscheinen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: lizenz |
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