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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Angenommen Person X war beim Arzt und sehr unzufrieden, sogar entsetzt und aus dem Erlebten. Nun wäre es so, wenn Person X eine Bewertung schreiben würde dann würde er das was er erlebt hat niederschreiben. Und da es der Wahrheit entspricht würde Person X sich weiter keine Gedanken mehr um die abgeschickte Bewertung machen. Fakt wäre, das Tatsachen = erlebtes in Bewertungen stehen, was ja Sinn und Zweck einer Bewertung sein sollte. Und die eigne Meinung würde abgegeben sein. Doch nun hat dies scheinbar einen Haken der nirgendwo aufgeführt ist. Es hat den Anschein das Bewertungen nicht sicher sind für denn Menschen der sie abgibt. Da scheinbar selbst bei einer schlichten, einfach negativen Bewertung man Gefahr läuft, das rechtliche Schritte eingleitet werden. Frage A) Wie ist es möglich, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden können bei negativer Bewertung ? Frage B ) Es ist doch Irreführend, wenn man quasi aufgefordert wird Bewertungen abzugeben, natürlich indirekt und niergends steht, wie es rein rechtlich ist. Kein Hinweis, dass man keine Tatsachen = erlebtes hinschreiben sollte, da man da in Gefahr läuft verklagt zu werden. Frage C ) So etwas sollte doch nicht sein? Frage D) Wie verfasst man denn eine korrekte Bewertung, wo rechtlich alles einwandfrei ist ? |
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Sieh es doch mal so: Nur weil jemand etwas gegen dich hat, verbreitet er plötzlich falsche Behauptungen im Internet und "tarnt" das als objektive Bewertungen. Wenn du jetzt kein Recht hättest, dagegen vorzugehen, sehe es ziemlich schlecht aus für dich. Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es sollte eine Möglichkeit geben in Bewertungen positives, wie negatives schildern zu können ohne das man Gefahr läuft verklagt zu werden. Es schützt einen keineswegs bei der Wahrheit zu bleiben, wie sie mir geschrieben haben. Fakt ist man muss die wahre Tatsache beweisen und wie kann man dies ? Angenommen Person x geht ins Restaurant wartet über eine halbe Stunde, wird unfreundlich behandelt, bekommte ein essen, was kalt ist und hat noch ein ärgerliches ignorantes Gespräch Zwecks Beschwerde mit dem Chef. Person würde in seiner Bewertung seine Meinung äußern, nachdem er die erlebten Tatsachen schildert. Nun ist er in Gefahr, dass der Inhaber ihn verklagt. Fakt ist, dass es bei wahrscheinlich der Mehrzahl der Menschen im Servicebereich oft zu negativen Erfahrungen kommt, egal ob beim Friseur oder Im Restaurant, im Hotel, Handwerker in der Wohnung oder sonst wo, überall kann man mal schlechte erfahrungen machen. Und um so negativer diese Erfahrung umso eher möchte man eine warheitgemäße Bewertung abgeben, genauso bei einer positiven Erfahrung . Bei mittelmäßigkeit wird man sich kaum gewillt fühlen etwas zu bewerten. Gibt es eine Möglichkeit ein negative Bewertung abzugeben ohne verklagt werden zu können ? Die negativen Bewertungen sollten eigentlich dazu führen, dass sich dann eher mal was zum Guten ändert. |
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Meine ganz persönliche Meinung: Wer nicht gewillt ist, sich zu ändern wenn man es ihm direkt sagt, ist auch nicht gewillt sich zu ändern, wenn man was negatives im Internet schreibt. Dann muss man damit rechnen, "verklagt" zu werden. Dann verträgt man einfach keine Kritik ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Aber, man muss doch das Recht haben auch seine negative Meinung zu äußern, so weit ich weiß ist eine Meinungsäußerung unangreifbar, denn das Recht auf freie Meinungsäußerung steht doch im Grundrecht. Dann müsste man also an statt den Erfahrungswert-Erlebte zu schildern, dass eigentlich wichtige, dies weg lassen, weil man es ja nicht beweisen kann außer man hat überall unparteische Zeugen und zufällig noch deren Telefonnummer und eine Viedeokamera dabei, die alles aufgezeigt hat. Es ist so ungerecht, weil in vielen Bereichen unbehelligten Menschen geholfen würde, wenn die echten, negativen Erlebnisse geschildert da stehen. Es kam mal was im Fernsehen über Urlauber die in ganz schlimmen Hotels abgestiegen sind und die haben dann ein Fernsehsender kontaktiert, der hat darüber berichtet. Also ist Aufklärung, sehr wichtig bei Missständen und theoretisch geht dies nur über den Austausch von erlebten Erfahrungen der Opfer, nur traut sich keiner mehr, eine Bewertung abzugeben, wenn das die Gefahr birgt verklagt zu werden. Schließlich ist das Internet ein Informationportal und es ist hilfreich wenn echte Erfahrungwerte dort stehen. So weiß der Nächste was bei anderen gut geklappt hat und was nicht. Vorrausgesetzt es kann jeder schreiben was er denkt. Kann man da nicht an ein Bundesverfassungsgericht schreiben, damit da mal was geändert wird und auch für jeden ersichtlich wird was erlaubt ist und was nicht ? Dankeschön für all die Antworten ;-) Geändert von Oli (19.02.2010 um 21:46 Uhr). |
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