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| Anzeige ich habe intensiv im Forum und diverse Literatur gelesen, dennoch stellen sich mir noch ein paar Fragen, bei deren Beantwortung ich meine Hoffnung in euch stecke. Zu der Situation: Wir sind 3 Personen - 2 Studenten, 1 Angestellter - die seit geraumer Zeit diverse Dinge bei Ebay verkaufen. Der Umfang hat ein Ausmaß erreicht, der uns nötigt, Gewerbe anzumelden und eine GbR zu gründen. Unter anderem kaufen wir Küchengeräte im Großhandel ein, gestalten diese „künstlerisch“ um und versteigern die Geräte. (keine Änderung der Technik/Gehäuse) Meine erste Frage: Dürfen wir überhaupt als gewerbliche Verkäufer beliebige Küchengeräte, beliebiger Hersteller nach unseren Vorstellungen gestalten und wieder verkaufen? (keine Änderung an der Technik/Gehäuse oder sicherheitsrelevanten Dingen) Zweite Frage: Wie verhält es sich, wenn man zukünftig eine eigene „Marke“ etablieren möchte? Dahingehend ist es sicherlich auch nicht erlaubt, einfach Maschinen im Großhandel einzukaufen und sein „Siegel drüberzuklatschen“. Wo könnte man dahingehend „Rohware“ beziehen? Dritte Frage: Wie verhält es sich beim Übergang vom privaten zum gewerblichen Verkäufer auf Ebay. Können Auktionen, die bei der Umstellung des Kontos bereits aktiv sind, noch unter den Bedingungen des privaten Verkäufers auslaufen oder gelten sofort gewerbliche Bedingungen? Last, but not least: Bezüglich der Freibeträge für Studenten bei Krankenkasse, Kindergeld etc. Alle gewerblichen Geldeingänge und –ausgaben laufen über ein separates „Geschäftskonto“. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Freibeträge auf die Gewinnentnahme pro Gesellschafter bezogen werden? Eigentlich scheint dies ja logisch zu sein, da man Gewinn auch erst mal sammeln möchte, um größere Investitionen zu tätigen und das Geld nicht privat verwendet wird, sondern nachweislich zu Kosten werden. Dennoch wollte ich lieber noch mal fragen. Vielen Dank im Voraus. |
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| zu 1. Solange der Hersteller nichts dagegen hat. Hier wäre eine Information angebracht. Besonders relevant sehe ich hier die Frage Gewährleistung und Garantie, die betroffen sein könnten. Wenmn ein Hersteller sieht, dass sein Produkt verändert wurde, kann er diese ablehnen - dann hätte die GbR die Forderungen am Hals. zu 2. Entspricht eigentlich 1. Hierzu verhandelt man mit den Herstellern. Es gibt genügend Waren, die als Handelswaren (unter anderer Marke) vertrieben werden. zu 3. Sobals ein Artikel gewerblich verkauft wird, gelten die entsprechenden rechtliche Grundlagen. Dabei ist es übrigens egal, ob der Verkäufer sich als privat deklariert. Sobald gewerbliches Handeln anzunehmen ist und der Käufer es so verstehen könnte, handelt man gewerblich. zu 4. Da die GbR eine eigene juristische Person ist, hat diese auch entsprechend zu handeln. Das bedeutet - auf die Frage bezogen - dass die GbR JKahresabschlüsse zu machen hat, in der der Gewinn ausgewiesen wird - egal ob der ausgezahlt wird oder nicht. Und dieser ist dann von der GbR zuversteuern. Wird er ausgezahlt, ist dass dann entsprechend von den Personen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Hier gelten dann spezielle Regeln, was die Versteuerung angeht. Wenn die Frage steht, Gewinn auszahlen oder nicht, was ist steuerlich günstiger, sollte man sich an Fachleute (in der Rgeel Steuerberater) wenden, da diese das genau ausrechnen können.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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