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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 1
Standard Vertragsbruch bei großem Online Warehouse?


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Guten Tag,

ich bestellte vorgestern bei einer großen Einzelhandelsplattform über einen Zweitanbieter etwas und bekam auch eine Bestätigungsmail. Kurze Zeit später bekomme ich nun eine Stonierung. Soweit ich weiss habe ich ein Recht auf diese Artikel, die angeblich lediglich falsch ausgeschrieben waren. Es handelte sich hier um einen "technischen Fehler" wurde mir gesagt. Nach einigen Nachforschungen im Internet stieß ich nun auf den Fall, indem ein anderes Onlinekaufhaus Fernseher für 130 anstatt für 1300 anbot und diese auch aufgrund der gesendeten Bestätigungsmail dem Kunden für diesen Preis verkaufen musste. Meine Frage ist nun: Habe ich eine Chance diese Artikel über den Rechtsweg noch zu bekommen oder ist davon eher abzuraten?
Mit freundlichen Grüßen
André
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 15:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Vertragsbruch bei großem Online Warehouse?

Man kann es versuchen, aber es ist nicht sicher.
Die Bestätigungsmail selbst stellt nur in seltenen Fällen eine Annahme des Kaufangebots dar (das wäre die Voraussetzung für den Vertragsschluss) - und das dürfte in dem Urteil der Fall gewesen sein. Hier kommt es viel auf die Geschäftsbedingugnen und die Formulierung der Bestätigungsmail an. Steht nichts dazu drin, ist anzunhemen dass es keine Annahme ist, da diese Bestätigungsmail gesetzlich verlangt wird und im Gesetz ausdrücklich formuliert ist, dass es sich nicht um eine Annahme handeln muss.

Auf jeden Fall kann es hier zu einem Rechtsstreit kommen, und da sollte man sich überlegen, ob die 50/50 Chance, die man hat, das wert ist. Eventuell sollte man erstmal eine Erstberatung bei einem Anwalt machen, aber selbst die kostet bereits 100-200 €.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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