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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 1
Beitrag Rücktritt vom Kaufvertrag bei Teillieferung


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Eine Frage zum Rücktrittsrecht bei Teillieferungen:

Jemand hat in einem Online-Shop zwei identische Artikel bestellt und per Kreditkarte im Voraus inkl. Versandkosten bezahlt.

Der Händler liefert nun einen der beiden Artikel, die Lieferung des zweiten Artikels bleibt jedoch auch nach angemessener Fristsetzung aus. Es erfolgt auch keine Reaktion oder Lieferzusage zu einem späteren Termin.

Der Käufer möchte nun den bereits gelieferten Artikel behalten und vom Rest des Vertrages zurücktreten. Den ausstehenden Artikel möchte er bei einem anderen Händler bestellen.
  1. Kann der Käufer wie oben beschrieben zurücktreten und die Teillieferung behalten oder muss er vom gesamten Vertrag zurücktreten und den bereits erhaltenen Artikel zurücksenden?
  2. Kann der Käufer Schadensersatz für die bei einem anderen Händler anfallenden Versandkosten und den evtl. höheren Artikelpreis verlangen?
  3. Darf der Käufer die Zahlung selbstständig durch seinen Kreditkartenausgeber stornieren lassen und nur den restlichen Teilbetrag bspw. durch Überweisung an den Händler wieder erstatten?

Für alle Antworten im Voraus vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 19:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Teillieferung

1. Ein Rücktritt vom Vertrag würde bedeutren, dass jeder so gestellt wird, als hätte es den Vertrag nicht gegeben. Allerdings kann man sich auch mit dem verkäufer einigen, eionen neuen Vertrag über ein Artikel abzuschließen oder den bestehenden Vertrag dahingehend zu ändern, das er nur einen Artikel betrifft. Das wäre aber nur in gegenseitigem Einverständnis möglich.
2. Nur wenn ihm ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Bei einem Rücktritt wäre es dann der Fall, wenn der Verkäufer den Schaden auch tatsächlich zu vertreten hat. Bei einer Präzisierung des bestehenden Vertrages ist es Verhandlungssache, wird in der Rgeel aber nicht der Fall sein.
3. Wnn der Käufer bereit ist, eventuell enstehende Kosten selbst zu tragen ... Solange der Vertrag besteht, solange hat der Verkäufer auch eine entsprechende Zahlung zu leisten. Ein eigentständiges Zurückholen des Geldes verstößt gegen die Pflichten als Käufer.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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