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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 04:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 6
Standard Die Sache mit den Midis


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Wer auf einer Musikseite rumsurft, wird gelegentlich zu lesen bekommen, dass Midis „digitale Notenblätter” seien. Sie selbst sind keine Musik, geben dem Computer aber die Anweisung, wie er daraus Musik zu machen hat …

Zu meiner Frage: Wenn Person A ein Lied komponiert und veröffentlicht, wenn Person B das Lied ungefragt nach dem reinen Gehör auf Notenpapier abschreibt und eine Midi draus macht, und wenn Person C diese Midi ungefragt öffentlich weiterreicht, gegen wessen Urheberrecht hat Person C nun verstoßen. Das von Person A, das von Person B oder von beiden? (Gehen wir davon aus, die Personen kennen sich nicht, und haben auch nie miteinader Kontakt gehabt).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 12:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Die Sache mit den Midis

C das Recht von A und B das Recht von A.
Eine "Midi" ist nur eine andere Form der Darstellung des Werkes und hat keinen Anspruch auf "Eigenständigkeit", wenn es kein eigenes sondern ein fremdes Werk abbildet. Eine "schöpferische" Leistung sehe ich bei der Erstellung einer Midi-Datei nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 01:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Die Sache mit den Midis

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