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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Zu meiner Frage: Wenn Person A ein Lied komponiert und veröffentlicht, wenn Person B das Lied ungefragt nach dem reinen Gehör auf Notenpapier abschreibt und eine Midi draus macht, und wenn Person C diese Midi ungefragt öffentlich weiterreicht, gegen wessen Urheberrecht hat Person C nun verstoßen. Das von Person A, das von Person B oder von beiden? (Gehen wir davon aus, die Personen kennen sich nicht, und haben auch nie miteinader Kontakt gehabt). |
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| C das Recht von A und B das Recht von A. Eine "Midi" ist nur eine andere Form der Darstellung des Werkes und hat keinen Anspruch auf "Eigenständigkeit", wenn es kein eigenes sondern ein fremdes Werk abbildet. Eine "schöpferische" Leistung sehe ich bei der Erstellung einer Midi-Datei nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: midi, urheberrecht |
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