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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 19:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Dann stellt sich mir die Frage, in welcher Eigenschaft die Vertragspartner gehandelt haben?
Der Dienstleister sicherlich als Unternehmer, der Leistungsnehmer bestimmt auch, oder? Denn welche Privatperson beauftragt schon einen Dienstleister mit dem Versand von Emails ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 20:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Vergessen wir mal die bisherige Lage.

Neues Geschehen: Eine Privatperson schließt übers Internet einen Vertrag mit einer Firma ab und alles wird auch richtig abgewickelt (Bestellbestätigung kommt, Zugangsdaten auch, alles passt). Man kündigt schriftlich per Fax, nutzt das Rücktrittrecht von zwei Wochen nach Bestellaufgabe und erhält aber

a) eine Bestätigung für die Kündigung.
b) keine Bestätigung für die Kündigung.

Trotzdem kommt nach kurzer Zeit Post von einem Inkassounternehmen.

Welche Rechte hat der Kunde einmal für a) und einmal für b)? Wie sollte weiter vorgegangen werden?

Herzlichen Danke für deine Hilfe!
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  #8 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 20:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

a) Relativ einfach. Der Kunde widerspricht (nachweislich) dem Inkassounternehmen wegen fehlender Rechtsgrundlage. Dass muss sich dann mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen.
b) Hier muss zunächst die Vertragsart geklärt werden, also ob überhaupt ein Widerrufsrecht und die Möglichkeit des Widerrufs besteht. Dann müsste geklärt werden, ob die Leistung aus Vertrag erbracht wurde. Wenn ein Widerruf möglich war, müsste der Kunde den ordnungsgemäßen Widerruf nachweisen (dazu gehört der Nachweis des Zugangs). Wenn er das kann, weiter wie a)
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 20:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Zu b):

Es bestand ja laut den AGB ein zweiwöchige Rücktrittsrecht nach der Schließung des Vertrages und man hat ja schriftlich gekündigt. Nur die Firma hat nicht die Kündigung bestätigt.

Also müsste man dem Inkassounternehmen
  • die Auftragsbestätigung
  • die Bestätigung, dass der Auftrag durchgeführt wurde (inkl. Zugangsdaten etc.)
  • die schriftliche Kündigung
vorlegen, verstehe ich das richtig?
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