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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 13:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard Bestellung ohne Bestätigung


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Hallo,

angenommen, jemand schließt einen Vertrag über ein Onlineformular im Internet ab. Daraufhin erhält man eine Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt wird, jedoch ohne weitere Informationen. Zugangsdaten, Bankdaten für eine Überweisung etc. wurden nie verschickt.

Per eMail weißt der Kunde die Firma umgehend auf den Fehler hin, und dass er vom zweiwöchigen Rücktrittrecht Gebrauch macht, welches ausdrücklich in der AGB zugesichert wurde. Eine Bestätigung für die Kündigung erhält der Kunde jedoch nicht.

Nach wenigen Monaten erhält der Kunde ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung.

Nun zu meiner Frage: Welche Rechte hat der Kunde? Wie sollte man weiter vorgehen? Was kann man alles tun?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 13:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Der Kunde kann auf seinem Widerruf bestehen, also dem Inkassounternehmen widersprechen. Allerdings sollte er den Widerruf beweisen können (Nachweis des Zugangs der Email liegt in der Rgeel beim Absender). Kann er das nicht, hat er eher schlechte Karten.
Andererseits könnte es sich auch um ein Abzock-Unternehmen handeln. In solchen Fällen einfach mal im Internet entsprechend suchen. Sollte das der Fall sein, kann ein Anwalt ganz gut helfen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 14:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Interessant!

Aber der Kunde will die Kosten so gering wie möglich halten. Der Anbieter legt eine eMail-Versandbestätigung vor, von deren jedoch nicht klar beurteilt werden kann, ob diese wirklich echt ist.

Wer zahlt den Anwalt, das Inkassounternehmen etc.?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 17:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Zitat:
Der Anbieter legt eine eMail-Versandbestätigung vor, von deren jedoch nicht klar beurteilt werden kann, ob diese wirklich echt ist.
Was für eine Versandbestätigung? Geht es hier um einen Dienstleistungs- oder einen Kaufvertrag? Ich war von einer Dienstleistung ausgegangen ....
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Bestellung ohne Bestätigung

Ja, eine Dienstleistung. Ich denke da nur an Server-Logfiles, die den Versand von eMails beweisen sollen.
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