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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige angenommen, jemand schließt einen Vertrag über ein Onlineformular im Internet ab. Daraufhin erhält man eine Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt wird, jedoch ohne weitere Informationen. Zugangsdaten, Bankdaten für eine Überweisung etc. wurden nie verschickt. Per eMail weißt der Kunde die Firma umgehend auf den Fehler hin, und dass er vom zweiwöchigen Rücktrittrecht Gebrauch macht, welches ausdrücklich in der AGB zugesichert wurde. Eine Bestätigung für die Kündigung erhält der Kunde jedoch nicht. Nach wenigen Monaten erhält der Kunde ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung. Nun zu meiner Frage: Welche Rechte hat der Kunde? Wie sollte man weiter vorgehen? Was kann man alles tun? Danke! |
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| Der Kunde kann auf seinem Widerruf bestehen, also dem Inkassounternehmen widersprechen. Allerdings sollte er den Widerruf beweisen können (Nachweis des Zugangs der Email liegt in der Rgeel beim Absender). Kann er das nicht, hat er eher schlechte Karten. Andererseits könnte es sich auch um ein Abzock-Unternehmen handeln. In solchen Fällen einfach mal im Internet entsprechend suchen. Sollte das der Fall sein, kann ein Anwalt ganz gut helfen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Interessant! Aber der Kunde will die Kosten so gering wie möglich halten. Der Anbieter legt eine eMail-Versandbestätigung vor, von deren jedoch nicht klar beurteilt werden kann, ob diese wirklich echt ist. Wer zahlt den Anwalt, das Inkassounternehmen etc.? |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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