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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 14:42
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Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 2
Standard Unterschied Radiomitschnitte/illegal erworbene Musik


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Hallo!

Ich habe mir in diesem Forum einige Threads über die Nutzung von Programmen, die Onlinestreams mitschneiden, durchgelesen. Solange diese Programme privat genutzt werden, handelt man also nicht rechtswidrig.

1) Aber woher weiß beispielsweise die Polizei, dass die Dateien auf dem PC aus Radiomitschnitten und nicht aus irgendeiner anderen Quelle stammen?

Da ich gehört habe, dass die Polizei bei einer Hausdurchsung alle Computer untersucht, ist dieses Szenario bei einer größeren Familie, bei der aber nur 1 Mitglied seine Musik über Filesharing erworben hat, durchaus möglich.

2) Wie ist das eigentlich bei Kopien von Freunden? Muss man dann nachweisen, dass man mit diesen Leuten in einem "sehr engen freundschaftlichen Verhältnis" steht? Und falls man das nicht kann, wird man zur Kasse gebeten?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unterschied Radiomitschnitte/illegal erworbene Musik

Zitat:
1) Aber woher weiß beispielsweise die Polizei, dass die Dateien auf dem PC aus Radiomitschnitten und nicht aus irgendeiner anderen Quelle stammen?
Muss sie nicht wissen
Wenn die Polizei (oder andere Ermittlungsbehörden) ermitteln, muss eine Anzeige wegen Verstoß gegen Urheberrecht vorliegen. Das kann nur erfolgen, wenn dafür Beweise vorgelegt werden (Download/Upload-Logs ...). Und es werden nur die "Taten" verfolgt, die auch angezeigt wurden. Somit ist es bei anderen Dateien völlig egal, wo sie herkommen ... Und wenn man wegen rechtswidrigen Upload belangt wird, ist es auch völlig egal, wo die Dateien herkommen, denn dann wird man ja noicht fürs aufnehmen oder Download belangt, sondern das rechtswidrige Upload ...
Zitat:
Da ich gehört habe, dass die Polizei bei einer Hausdurchsung alle Computer untersucht, ist dieses Szenario bei einer größeren Familie, bei der aber nur 1 Mitglied seine Musik über Filesharing erworben hat, durchaus möglich.
Bis es so weit ist, muss aber schon einiges vorliegen. Viele Grüße an die Panikmacher ...
Zitat:
2) Wie ist das eigentlich bei Kopien von Freunden? Muss man dann nachweisen, dass man mit diesen Leuten in einem "sehr engen freundschaftlichen Verhältnis" steht? Und falls man das nicht kann, wird man zur Kasse gebeten?
Ja, das sollte man nachweisen können (Familienmitglieder, Klassenkameraden ...) Der 2engste Freuindeskreis" wird im Recht tatsächlich so eng gesheen, dass ein Nachweis problemlos möglich ist. Ist der Nachweis nicht möglich (warum auch immer) ist es nicht der engste Freundeskreis. Relativ einfache Logik. Und ja, wenn man gegen Urheberrecht verstößt, kann man zur Kasse gebeten werden.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 18:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Unterschied Radiomitschnitte/illegal erworbene Musik

Danke schonmal für die Antwort

Aber eins habe ich noch nicht ganz verstanden.

Angenommen man bekommt eine Abmahnung von einem der berüchtigten Anwälte wegen erstmal nur einem Download. Ist es möglich, dass dieser Anwalt dann gezielt nach der bereits abgemahnte Person sucht, dann die Staatsanwaltschaft einschaltet, woraus ein Besuch der Polizei resultieren würde, und man dann auf Grund anderer Dateien, von denen aber kein Up/Download-Beweis vorliegt, richtig belchen muss?

Entschuldigt den komplizierten Verlauf, nochmal viele Grüße an die Panikmacher:lol:
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 21:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unterschied Radiomitschnitte/illegal erworbene Musik

Zitat:
Angenommen man bekommt eine Abmahnung von einem der berüchtigten Anwälte wegen erstmal nur einem Download
Das heißt noch nicht, dass strafrechtlich ermittelt wird. Die Abmahnung ist zivilrechtlich.
Und nur dann hätte die Polizei überhaupt eine Handhabe.
Zitat:
Ist es möglich, dass dieser Anwalt dann gezielt nach der bereits abgemahnte Person sucht,
:?
Zitat:
dann die Staatsanwaltschaft einschaltet, woraus ein Besuch der Polizei resultieren würde,
Dazu müsste, wie bereits erwähnt, ein Strafverfahren (Strafrecht) eingeleitet worden sein. Und auch dann dürfen die erstmal nur danach suchen, was angezeigt wurde. Der Anwalt müsste also vorher vom Urheber(!) beauftragt wurden sein ... Einse sehr unwahrsche9inlöiche Konstellation. (Ausnahme: Wenn rechtswidrige Inhalte auf dem Computer wären, die von Rechtswegen verfolgt werden müssten [Spezielle Bilder, Kreditkartenbetrug u.ä.], dann und nur dann ermitteln die Behördern selbstständig - Urheberrechtsverletzungen gehören aber nicht dazu)
Zitat:
und man dann auf Grund anderer Dateien, von denen aber kein Up/Download-Beweis vorliegt, richtig belchen muss?
Na ja, die Herkunft muss man erst dann beweisen, wenn jemand behauptet, man habe sein Urheberrecht mit diesen Dateien verletzt ...
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