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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 16:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 2
Standard Klagerücknahme


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Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig, und hätte eine allgemeine Frage bezüglich zu einem Rechtstreit!
Nachdem ich vor einem Jahr einen Wiederruf beim Gericht eingelleitet habe, da mir zu diesem Zeit nur ein Teilrecht zugesprochen wurde, durch mehrere Gutachten der gegnerischen Seite, hat nun eine Richterin ein unabhängiges Gutachten verlangt.
Dieses Gutachten fiel leider zu meinen Ungunsten aus, und es wurde mir nun angeraten, die Klage fallen zu lassen (Klagerücknahme).
Durch das Gutachten besteht keine Aussicht mehr auf vollen Erfolg, ja es ist eher dummerweise eine verschlechterung der ursprünglichen Ausgangslage vor einem Jahr eingetreten, zu diesen gegnerischen Gutachten!
Seid meinem Wiederuf, warten die "Angeklagten" auf das aktuelle Gutachten/Ergebnis, um eine klare Rechtslage zu haben.
Nun meine Frage an die Experten hier, hat die gegenerische Seite (Ankläger) nun Anspruch auf Einsicht in dieses aktuelle Gutachten, auch wenn ich die Klage meinerseits nun fallen lasse, also die Klagerücknahme einreichen werde?
Das Ganze ging ja von meiner Seite aus, auch wenn ich mir selbst nun ein halb faules Ei ins Nest gelegt habe. Die teils positiven Gutachten der gegnerischen Seite bestehen ja aber weiterhin!
Hat die gegnerische Seite ein Anrecht auf Einsicht in dieses Gutachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mich dazu aufklären könntet?


Mit freundlichen Grüßen
mylord
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Klagerücknahme

Wenn das Verfahren bereits läuft, ja.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 09:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Klagerücknahme

Worin liegt dann der Sinn einer Klagerücknahme?
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