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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige wenn man z.B. eine Offline-Übungsseite programmiert und einem Fitnessstudio kostenlos zur Verfügung stellen würde (Quasi ein Offlinerechner bei dem sich die Kunden alle Fitnessübungen ansehen können), darf dann der Privatprogrammierer ein Copyright mit seinen Namen darunter setzten? Oder kriegt das Fitnessstudio + der Programmierer ein Problem mit der GEMA wenn die das merken? Der Programmierer würde gerne seinen Namen darunter setzten. MfG Pretender1987 |
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| Was bitte schön hat die GEMA hier zu tun? Wie kommst du auf die? Das ist mir überhaupt nicht klar ... Ansonsten hat der Urheber schon das Recht eine Anerkennung der Urheberschaft zuu verlangen und kann auch entscheiden wie.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| wurde mir gesagt das die gema da mitmischt.. ich hab selber keine Ahnung.. ok dann halt keine gema aber grundsätzlich kann der Programmierer immer ein Copyright drunter setzen solange das Programmierte nicht verkauft wird. Sonst wäre es ja Schwarzarbeit. sehe ich das richtig? |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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