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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 1
Standard Wie AGB am besten gestalten?


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade dabei ein neues Geschäft (online) zu eröffnen.
Besonderheit bezüglich der AGB-Gestaltung ist die, dass der Kunde quasi für eine Dienstleistung nicht aber für ein Produkt was er in den Händen halten kann, bezahlt.
Darüber hinaus übernehmen wir das Hosting der Technologie bzw. deren Bereitstellung.

Konkret:
- Wir erstellen z.B. ein spezielles Foto für den Kunden und bieten dieses über unseren Server an.
- Der Kunde kann per Link das entsprechende Angebot in seiner Webseite / Onlineshop etc. einbinden.

Fragen:
- Das Urheberrecht der Bildes liegt doch bei mir und kann nicht übertragen werden, oder?
- Wie sollte die Formulierung der Nutzungsrechte aussehen?
- Wie formuliere ich am besten eine "Garantie" des Services mit möglichen Ausfallzeiten? (z.B. Administrationsarbeiten etc.)
- Welche Rechtlichen Fallstricke wie z.B. Hacking etc. sollten unbedingt behandelt bzw. bedacht werden?
- Kennt jemand ein ähnliches Geschäftsmodell durch dessen AGB man sich inspirieren lassen könnte?

Ich freue mich schon auf Ihre Antworten...


Mit freundlichem Gruß,
P. Widera
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Wie AGB am besten gestalten?

Zitat:
- Das Urheberrecht der Bildes liegt doch bei mir und kann nicht übertragen werden, oder?
Richtig.
Zitat:
- Wie sollte die Formulierung der Nutzungsrechte aussehen?
So das sie den Anforderungen und den Besonderheiten entsprechen. Hier gibt es kein "Baukasten"
Zitat:
- Wie formuliere ich am besten eine "Garantie" des Services mit möglichen Ausfallzeiten? (z.B. Administrationsarbeiten etc.)
Das gleiche wie bei der Frage vorher
Zitat:
- Welche Rechtlichen Fallstricke wie z.B. Hacking etc. sollten unbedingt behandelt bzw. bedacht werden?
Einige. Aber auch das hängt von den ganz konkreten Umständen ab.
Zitat:
- Kennt jemand ein ähnliches Geschäftsmodell durch dessen AGB man sich inspirieren lassen könnte?
Davon würde ich dringend abraten.

Am besten, man sucht sich einen Fachmann (=Anwalt) udn lässt sich von diesem konkret beraten und die Bedingungen erstellen. Was anderes ist in Deutschland nicht zulässig (Rechtsdienstleistungsgesetz -> Vorgabe der Rechtsberatung im Einzelfall)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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