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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich bin gerade dabei ein neues Geschäft (online) zu eröffnen. Besonderheit bezüglich der AGB-Gestaltung ist die, dass der Kunde quasi für eine Dienstleistung nicht aber für ein Produkt was er in den Händen halten kann, bezahlt. Darüber hinaus übernehmen wir das Hosting der Technologie bzw. deren Bereitstellung. Konkret: - Wir erstellen z.B. ein spezielles Foto für den Kunden und bieten dieses über unseren Server an. - Der Kunde kann per Link das entsprechende Angebot in seiner Webseite / Onlineshop etc. einbinden. Fragen: - Das Urheberrecht der Bildes liegt doch bei mir und kann nicht übertragen werden, oder? - Wie sollte die Formulierung der Nutzungsrechte aussehen? - Wie formuliere ich am besten eine "Garantie" des Services mit möglichen Ausfallzeiten? (z.B. Administrationsarbeiten etc.) - Welche Rechtlichen Fallstricke wie z.B. Hacking etc. sollten unbedingt behandelt bzw. bedacht werden? - Kennt jemand ein ähnliches Geschäftsmodell durch dessen AGB man sich inspirieren lassen könnte? Ich freue mich schon auf Ihre Antworten... Mit freundlichem Gruß, P. Widera |
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Am besten, man sucht sich einen Fachmann (=Anwalt) udn lässt sich von diesem konkret beraten und die Bedingungen erstellen. Was anderes ist in Deutschland nicht zulässig (Rechtsdienstleistungsgesetz -> Vorgabe der Rechtsberatung im Einzelfall)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: agb, anbieter, dienstleistung, online, service |
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