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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ein Freund von mir ist auf eine Abzockaktion hereingefallen. Schilderung: Person A will ein neues hochwertiges Handy verkaufen. Da Ebay seit neuestem diesen Artikel nur noch einstellen lässt, wenn man deren Tochterfirma Paypal als Bezahlung akzeptiert, hat Person A sich kurzerhand ein Konto dort eingerichtet und den Artikel eingestellt. Der Artikel wurde über Sofort-Kauf von Person B gekauft und auch von diesem über Paypal bezahlt. Nach der Bezahlung des Artikels erhält Person A eine Nachricht über Ebay von Person B, dass dieser in den nächsten 3 Wochen bei einem Freund Person C wohnhaft ist und Person A das Paket doch bitte an Person C senden sollte. Person A dachte sich nichts dabei und versendet das Paket nachweislich an Person C, den Verkaufspreis der Auktion hat Person A mittlerweilen auf sein reguläres Bankkonto überwiesen. Plötzlich meldet sich nach ca. einer Woche Person B und teilt mit, dass er niemals ein Handy gekauft hat und sein Ebay- & Paypalaccount "gehackt" wurde. Person A meldet sich daraufhin bei Paypal und teilt die Schilderung von Person B mit. Paypal untersucht den Fall und bestätigt Person A schriftlich, dass er im Recht sei und keinerlei Fremdeinwirkung auf das Konto von Person B statt gefunden hat. 2 Wochen später allerdings ein erneuter Schock. Ebay hat nun Person A angeschrieben, dass es möglicherweise einen Betrug durch den Account von Person B gegeben hat. Zeitgleich bucht Paypal den Verkaufsbetrag an Person B zurück und teilt Person A mit, dass sein Verkauferschutz hinfällig wäre, weil er die Ware an Person C geschickt hat. Person A sitzt nun ohne Ware und ohne Geld (ca. 650€ Verkaufswert) da. Ich habe nun ein paar Nachforschungen im Internet gemacht und dabei festgestellt, dass diese Masche wohl seit Dezember 2009 häufiger vorgekommen sein soll. Insgesamt habe ich 5 "gehackte" Käuferaccounts gefunden. Lieferadresse war in allen Fällen Person C. Es handelt sich in allen Fällen um hochwertige Smartphones oder Spielekonsolen, teilweise auch mehrere Artikel pro "Käufer" Wie soll sich Person A nun verhalten? Wie verhält er sich nun wegen der Rückbuchung von Paypal, diese fordern nun den Sollbetrag ein. Setzt sich Paypal zwecks Rückbuchung nicht mit Ihren Agb´s über das BGB? Vielen Dank für Ihre Hilfe Geändert von Eiermann (22.02.2010 um 14:55 Uhr). |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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