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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 2
Standard Betrugsmasche bei Ebay


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Hallo,
ein Freund von mir ist auf eine Abzockaktion hereingefallen.

Schilderung:

Person A will ein neues hochwertiges Handy verkaufen.
Da Ebay seit neuestem diesen Artikel nur noch einstellen lässt,
wenn man deren Tochterfirma Paypal als Bezahlung akzeptiert, hat
Person A sich kurzerhand ein Konto dort eingerichtet und den Artikel eingestellt.

Der Artikel wurde über Sofort-Kauf von Person B gekauft und auch von diesem über Paypal bezahlt.
Nach der Bezahlung des Artikels erhält Person A eine Nachricht über Ebay von Person B,
dass dieser in den nächsten 3 Wochen bei einem Freund Person C wohnhaft ist und Person A
das Paket doch bitte an Person C senden sollte.
Person A dachte sich nichts dabei und versendet das Paket nachweislich an Person C,
den Verkaufspreis der Auktion hat Person A mittlerweilen auf sein reguläres Bankkonto überwiesen.

Plötzlich meldet sich nach ca. einer Woche Person B und teilt mit, dass er niemals ein Handy gekauft hat
und sein Ebay- & Paypalaccount "gehackt" wurde.
Person A meldet sich daraufhin bei Paypal und teilt die Schilderung von Person B mit.
Paypal untersucht den Fall und bestätigt Person A schriftlich, dass er im Recht sei und keinerlei
Fremdeinwirkung auf das Konto von Person B statt gefunden hat.

2 Wochen später allerdings ein erneuter Schock. Ebay hat nun Person A angeschrieben, dass es
möglicherweise einen Betrug durch den Account von Person B gegeben hat. Zeitgleich bucht Paypal den
Verkaufsbetrag an Person B zurück und teilt Person A mit, dass sein Verkauferschutz hinfällig wäre,
weil er die Ware an Person C geschickt hat.

Person A sitzt nun ohne Ware und ohne Geld (ca. 650€ Verkaufswert) da.

Ich habe nun ein paar Nachforschungen im Internet gemacht und dabei festgestellt, dass diese Masche
wohl seit Dezember 2009 häufiger vorgekommen sein soll. Insgesamt habe ich 5 "gehackte" Käuferaccounts
gefunden. Lieferadresse war in allen Fällen Person C.
Es handelt sich in allen Fällen um hochwertige Smartphones oder Spielekonsolen, teilweise auch mehrere Artikel pro "Käufer"

Wie soll sich Person A nun verhalten?
Wie verhält er sich nun wegen der Rückbuchung von Paypal, diese fordern nun den Sollbetrag ein.
Setzt sich Paypal zwecks Rückbuchung nicht mit Ihren Agb´s über das BGB?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Geändert von Eiermann (22.02.2010 um 14:55 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Neue?? Betrugsmasche bei Ebay?

Zitat:
Wie soll sich Person A nun verhalten?
Da gibt es nur eins: Anwalt aufsuchen.
Zitat:
Wie verhält er sich nun wegen der Rückbuchung von Paypal, diese fordern nun den Sollbetrag ein.
Setzt sich Paypal zwecks Rückbuchung nicht mit Ihren Agb´s über das BGB?
Nein, denn dieses Vorgehen hat man mit den AGB akzeptiert. Die man sich übrigens ganz genau durchlesen sollte, denn da sind noch viel mehr Fallstricke drin.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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