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| Anzeige Hätte mal eine Frage. Ich plane meine neue Homepage in nächster Zeit online zu stellen. Da ich viel mit Photoshop arbeite und Hobby-Fotograf bin, werde ich dort meine Arbeiten (Fotos, Collagen usw.) online stellen. Nun meine Frage! Muss ich meine Homepage als Gewerbe anmelden, wenn ich dort auch Malerei, Photoshootings, Bildbearbeitung usw. anbiete? Ich hoffe mir kann hier jmd helfen. Wäre wirklich wichtig ^^ Edit: Wie soll ich das hier verstehen? Habe das gerade auf der Seite http://www.gewerbe-anmelden.info/new...kuenstler.html gelesen: "Handelt es sich bei der Tätigkeit nämlich um eine freiberufliche, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden." Geändert von Carry999 (22.02.2010 um 16:23 Uhr). |
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| Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man gewerblich tätig wird. Also langfristig einer Tätigkeit nachgeht, die auf Gewinn ausgerichtet ist. Würde ich hier sehen. Un d außerdem meldet man nicht "die Homapage als Gewerbe" an, sondern man gründet ein Unternehmen (Gewerbe) und das hat dann die Homepage. Dann sollte man sich mit allen rechtlichen Gegebenheiten eines Gewerbes auseinandersetzen (Steuerrecht, urheberrecht, Haftung, Informationspflichten ...) Hinzu kommt noch, dass der Fotograf ein Handwerksberuf ist, also noch Kammermitgliedschaft, Eintragung in die Handwerksrolle ... hinzu kommen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wie soll ich das hier verstehen? Habe das gerade auf der Seite http://www.gewerbe-anmelden.info/new...kuenstler.html gelesen: "Handelt es sich bei der Tätigkeit nämlich um eine freiberufliche, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden." |
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| Die Liste der freien Berufe findet sich u.a. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf#Deutschland Was den Fotograf angeht, muss er als "Künstler" beschäftigt sein. Kommt darauf an, was man jetzt darunter versteht.Ob jedes Fotostudio auch "künstlerisch" ist, lass ich mal dahingestellt. Aber selbst wenn, auch die Ausübung einer freien Tätigkeit verlangt entsprechende Regeln: S6teuerpflicht, Buchhaltung. Und besonders interesant finde ich den Satz bei Wikipedia: Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: anmelden, dienstleistung, homepage |
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