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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 3
Frage Homepage anmelden wenn Dienstleistungen abgeboten werden?


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Hallo!

Hätte mal eine Frage. Ich plane meine neue Homepage in nächster Zeit online zu stellen. Da ich viel mit Photoshop arbeite und Hobby-Fotograf bin, werde ich dort meine Arbeiten (Fotos, Collagen usw.) online stellen. Nun meine Frage!
Muss ich meine Homepage als Gewerbe anmelden, wenn ich dort auch Malerei, Photoshootings, Bildbearbeitung usw. anbiete?
Ich hoffe mir kann hier jmd helfen. Wäre wirklich wichtig ^^

Edit: Wie soll ich das hier verstehen? Habe das gerade auf der Seite
http://www.gewerbe-anmelden.info/new...kuenstler.html
gelesen:

"Handelt es sich bei der Tätigkeit nämlich um eine freiberufliche, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden."

Geändert von Carry999 (22.02.2010 um 16:23 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 16:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Homepage anmelden wenn Dienstleistungen abgeboten werden?

Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man gewerblich tätig wird. Also langfristig einer Tätigkeit nachgeht, die auf Gewinn ausgerichtet ist. Würde ich hier sehen. Un d außerdem meldet man nicht "die Homapage als Gewerbe" an, sondern man gründet ein Unternehmen (Gewerbe) und das hat dann die Homepage.
Dann sollte man sich mit allen rechtlichen Gegebenheiten eines Gewerbes auseinandersetzen (Steuerrecht, urheberrecht, Haftung, Informationspflichten ...)
Hinzu kommt noch, dass der Fotograf ein Handwerksberuf ist, also noch Kammermitgliedschaft, Eintragung in die Handwerksrolle ... hinzu kommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 16:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Homepage anmelden wenn Dienstleistungen abgeboten werden?

Wie soll ich das hier verstehen? Habe das gerade auf der Seite
http://www.gewerbe-anmelden.info/new...kuenstler.html
gelesen:

"Handelt es sich bei der Tätigkeit nämlich um eine freiberufliche, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden."
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 20:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Homepage anmelden wenn Dienstleistungen abgeboten werden?

Die Liste der freien Berufe findet sich u.a. hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf#Deutschland
Was den Fotograf angeht, muss er als "Künstler" beschäftigt sein. Kommt darauf an, was man jetzt darunter versteht.Ob jedes Fotostudio auch "künstlerisch" ist, lass ich mal dahingestellt.
Aber selbst wenn, auch die Ausübung einer freien Tätigkeit verlangt entsprechende Regeln: S6teuerpflicht, Buchhaltung.
Und besonders interesant finde ich den Satz bei Wikipedia:
Zitat:
Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Es wird hierbei streng zwischen den Katalogberufen und anderen, zum Teil neu entstandenen, selbstständigen Berufen unterschieden, die tendenziell eher als gewerblich eingestuft werden und folglich Gewerbesteuer zahlen.
Und glaub mir, das Finanzamt ist an Steuern interessiert ...
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