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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 20:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht von Minderjährigen und die Folgen

Zitat:
da es den Anschein hat, dass das Urheberrecht die Vertreiber zu riskanten ©-Glücksspielchen zwingt
Unsinn. Es tut nur das was alle Gesetze tun: Sie zwingen zur Einhaltung. Und Gesetz ist Gesetz. Und wems nicht passt, der darf sich mittels Petition an den gesetzgeber wenden - wenn genügend der gleichen Meinung sind, kann es durchaus passieren, das Gesetze geändert werden ... So funktioniert ein demokratischer Rechtsstaat.
Zitat:
wenn es nicht angibt, was eine ordentliche Überprüfung der urheberrechtlichen Verhältnisse ist (wie gesagt, eine wirklich hieb- und stichfeste Überprüfung dürfte gar nicht möglich sein – nicht mal theoretisch).
Es verlangt ja keine Überprüfung. Nur die Einhaltung. Keiner wird gezwungen, fragliche Bilder zu verwenden. Wenn es doch so wäre, dann müsste es eine Überprüfung definieren. Das Gesetz kann sich nicht um jeden "Kleinkram" kümmern - zum glück, ein klein wenig Freiheit sollte noch bleiben. Und das sowohl für den urheber als auch den Verwender.
Zitat:
Gibt es denn keine Verordnungen oder Urteile für den Kram? O.o
Urteile - genügend. Verordnungen - nein danke. Das Gesetz reicht schon völlig aus - aus meiner Sicht ist das eines der klarsten Gesetze überhaupt (wenn man von der Schöpfungshöhe mal absieht)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 1
Standard AW: Urheberrecht von Minderjährigen und die Folgen

Was ist nicht ganz verstehe. In seinem Beispiel geht es ja nicht um irgendwelchen Dubiosen Graphiken, die vielleicht noch mit der google Bildersuche gefunden wurden ...

B hat sich ausdruecklich von A versichern lassen, dass A der Urheber ist.
Trotzdem kann B von jedem dahergelaufenen C abgemahnt werden ?
Was ist, wenn die Abmahnung von C gar nicht rechtens ist, da C weder der wahre Urheber noch die Rechtsvertretung des selbigen ist ?
Wer ist in der Beweispflicht ?

B kann weder verifizieren noch falsifizieren, dass A der Urheber des Werkes ist, sondern sich nur in Treu und Glauben auf die Aussage von A beziehen.

Kann B dann C nicht einfach an A verweisen ?
Muss C irgendwie beweisen, dass wirklich er und nicht A der Urheber ist ? Oder liegt das in der Aufgabe von B ?
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 23:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht von Minderjährigen und die Folgen

Zitat:
B hat sich ausdruecklich von A versichern lassen, dass A der Urheber ist.
Wenn er das nachweisen kann und weiß wer A ist:
Zitat:
Er könnte die Haftung "weitergeben", doch muss er sich dabei anrechnen lassen, die Urhberschaft nicht geprüft zu haben.
Das hatte ich also durchaus berücksichtigt.
Zitat:
Trotzdem kann B von jedem dahergelaufenen C abgemahnt werden ?
Ganz einfach: Weil C ja nichts von A weiß
Zitat:
Was ist, wenn die Abmahnung von C gar nicht rechtens ist, da C weder der wahre Urheber noch die Rechtsvertretung des selbigen ist ?
Wer ist in der Beweispflicht ?
Deswegen sollte jede Abmahnung auch überprüft werden. Am besten von einem Anwalt.
Zitat:
B kann weder verifizieren noch falsifizieren, dass A der Urheber des Werkes ist, sondern sich nur in Treu und Glauben auf die Aussage von A beziehen.
Sicherlich kann er das nicht, aber wenn er Zweifel hat, muss er das Bild nicht verwenden. B muss sich eben bewußt sein, dass er für seine Inhalt haftet.
Zitat:
Muss C irgendwie beweisen, dass wirklich er und nicht A der Urheber ist ? Oder liegt das in der Aufgabe von B ?
C muss das schon, aber das hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun, dass B für mögliche Rechtsverletzungen haftet und sich darauf herausreden will, nicht prüfen zu können oder von nichts gewusst zu haben.
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 02:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrecht von Minderjährigen und die Folgen

Zitat:
Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
Was ist nicht ganz verstehe. In seinem Beispiel geht es ja nicht um irgendwelchen Dubiosen Graphiken, die vielleicht noch mit der google Bildersuche gefunden wurden ...

B hat sich ausdruecklich von A versichern lassen, dass A der Urheber ist.
Trotzdem kann B von jedem dahergelaufenen C abgemahnt werden ?
Nein. Nicht von jedem dahergelaufenen C, sondern nur von einem C, der der tatsächliche Urheber ist.

Zitat:
Was ist, wenn die Abmahnung von C gar nicht rechtens ist, da C weder der wahre Urheber noch die Rechtsvertretung des selbigen ist ?
Dann wäre die Abmahnung letztlich unwirksam.
Zitat:
Wer ist in der Beweispflicht ?
Wer einen Anspruch erhebt, muß beweisen, daß dieser berechtigt ist. C wird also ggf. vor Gericht nachweisen müssen, daß er Urheber ist.

Zitat:
B kann weder verifizieren noch falsifizieren, dass A der Urheber des Werkes ist, sondern sich nur in Treu und Glauben auf die Aussage von A beziehen.
Ja. Und deshalb kann B ja auch ggf. A in Regress nehmen, wenn der ihn angeschwindelt hat.

Zitat:
Kann B dann C nicht einfach an A verweisen ?
Nehmen wir mal an, Sie sind C, und besitzen einen Mercedes E280.

Nun kommt A und verkauft dem B Ihren Mercedes.

Sie merken das, und sagen zu B: "Aber hallo! Das ist mein Mercedes! Den nehmen Sie jetzt nicht einfach vom Parkplatz mit!"

Worauf Ihnen B antwortet: "Klären Sie das mit A. Ich hab den Benz bei A gekauft, alles weitere ist doch nicht mein Bier."

Wenig lustig, oder?
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Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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