| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige stellt euch folgendes vor: Man verkauft bei eBay eine Speicherkarte, die der Käufer per PayPal bezahlt, und am nächsten Tag verschickt man die Karte - wie in der Auktionsbeschreibung angegeben war - mit einem Brief (also kein Einschreiben oder ähnliches). Die Speicherkarte hat man in ihrer Hülle auf einen gefalteten DINA4-Zettel geklebt, damit sie schön in der Mitte des Briefes bleibt. Am nächsten Tag bekommt man eine Email, in der der Käufer sagt, dass der Brief angekommen sei, jedoch sei keine Speicherkarte darin gewesen. Der Zettel sei noch im Umschlag gewesen, und es waren Spuren von dem abgerissenen Tesafilmstreifen zu sehen. Aber ansonsten sei der Umschlag leer gewesen. Die Auktion war ein ausdrücklicher Privatverkauf. Wer trägt im Verlustfall hier die Kosten, wenn etwas anscheinend auf dem Postweg aus dem Umschlag genommen wurde? (Ja, ich weiß, die Sache ist sehr seltsam, und auch bei einigen hundert (teilweise deutlich teureren) verkauften Artikeln mir noch nie vorher passiert.) |
| |||
| Na ja, ich könnte mir vorstellen, hier ist es auch nicht passiert ... Die Frage ist, auf wessen Risiko der Versand geht. Meiner Meinung nach bei privaten Verträgen auf das des Käufers (ab Einlieferung). Das würde bedeuten, da der Käufer den Empfang ja bestätigt und wahrscheinlich die Unversehrtheit nicht geprüft hat, zu dessen Lasten.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Hmm, der Käufer macht eigentlich einen recht seriösen Eindruck, er hat ca. 150 Bewertungen. Zitat:
Es ergibt sich eine Zwickmühle: Wenn man dem Käufer sagt "Tja, Pech gehabt, war ja nicht versichert", ist die Wahrscheinlichkei groß, dass man dafür eine negative Bewertung bekommt. Und für einen relativ kleinen Betrag sich sein langjähriges Bewertungsprofil zu versauen, lohnt sich eigentlich nicht. Aber wenn ein Käufer sagt "der Umschlag war leer" und man zahlt ihm sofort den vollen Betrag zurück, steht man natürlich auch doof da, weil man selbst die Ware verschickt hat und unklar ist, ob der Käufer sie wirklich nicht bekommen hat. |
| |||
| Zitat:
Zitat:
Und genau deswegen sollte sich jeder Verkäufer (der im Gegensatz zum Käufer bei eBay deutlich schlechter gestellt ist) immer umfassend absichern. Nur wenn dann an 2 € Versandkosten spart, muss dann sehen, was ihm mehr wert ist ... oder anders formuliert: Mit ein paar € mehr Versandkosten hätte man dem Problem von vornherein aus dem Weg gehen können. Und seriöse Käufer wissen das auch. Ich persönlich kaufe nichts mehr, was "per Brief" versandt wird. Den Ärger kann ich mir auch sparen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Beim Ebay-Kauf nur einen leeren Umschlag bekommen. | wuerdeichgerne | Onlineauktionen | 6 | 15.02.2010 12:19 |
| Muss ich für verloren gegangener Ware haften | puki | Onlineauktionen | 0 | 22.01.2010 17:11 |
| eBay: Ware beim Versand verloren | dobrock | Onlineauktionen | 10 | 14.02.2008 18:58 |
| |