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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 12:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 2
Standard Ware *IM* Umschlag verloren gegangen


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Hallo,

stellt euch folgendes vor:
Man verkauft bei eBay eine Speicherkarte, die der Käufer per PayPal bezahlt, und am nächsten Tag verschickt man die Karte - wie in der Auktionsbeschreibung angegeben war - mit einem Brief (also kein Einschreiben oder ähnliches). Die Speicherkarte hat man in ihrer Hülle auf einen gefalteten DINA4-Zettel geklebt, damit sie schön in der Mitte des Briefes bleibt.
Am nächsten Tag bekommt man eine Email, in der der Käufer sagt, dass der Brief angekommen sei, jedoch sei keine Speicherkarte darin gewesen. Der Zettel sei noch im Umschlag gewesen, und es waren Spuren von dem abgerissenen Tesafilmstreifen zu sehen. Aber ansonsten sei der Umschlag leer gewesen.
Die Auktion war ein ausdrücklicher Privatverkauf. Wer trägt im Verlustfall hier die Kosten, wenn etwas anscheinend auf dem Postweg aus dem Umschlag genommen wurde?

(Ja, ich weiß, die Sache ist sehr seltsam, und auch bei einigen hundert (teilweise deutlich teureren) verkauften Artikeln mir noch nie vorher passiert.)
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 16:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ware *IM* Umschlag verloren gegangen

Na ja, ich könnte mir vorstellen, hier ist es auch nicht passiert ...
Die Frage ist, auf wessen Risiko der Versand geht. Meiner Meinung nach bei privaten Verträgen auf das des Käufers (ab Einlieferung). Das würde bedeuten, da der Käufer den Empfang ja bestätigt und wahrscheinlich die Unversehrtheit nicht geprüft hat, zu dessen Lasten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Ware *IM* Umschlag verloren gegangen

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Na ja, ich könnte mir vorstellen, hier ist es auch nicht passiert ...
Hmm, der Käufer macht eigentlich einen recht seriösen Eindruck, er hat ca. 150 Bewertungen.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Die Frage ist, auf wessen Risiko der Versand geht. Meiner Meinung nach bei privaten Verträgen auf das des Käufers (ab Einlieferung).
Tja, meiner Meinung nach auch, aber es gibt doch sicher eine offizielle Regelung dafür, oder?

Es ergibt sich eine Zwickmühle: Wenn man dem Käufer sagt "Tja, Pech gehabt, war ja nicht versichert", ist die Wahrscheinlichkei groß, dass man dafür eine negative Bewertung bekommt. Und für einen relativ kleinen Betrag sich sein langjähriges Bewertungsprofil zu versauen, lohnt sich eigentlich nicht.
Aber wenn ein Käufer sagt "der Umschlag war leer" und man zahlt ihm sofort den vollen Betrag zurück, steht man natürlich auch doof da, weil man selbst die Ware verschickt hat und unklar ist, ob der Käufer sie wirklich nicht bekommen hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 21:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ware *IM* Umschlag verloren gegangen

Zitat:
Es ergibt sich eine Zwickmühle: Wenn man dem Käufer sagt "Tja, Pech gehabt, war ja nicht versichert", ist die Wahrscheinlichkei groß, dass man dafür eine negative Bewertung bekommt. Und für einen relativ kleinen Betrag sich sein langjähriges Bewertungsprofil zu versauen, lohnt sich eigentlich nicht.
Aber wenn ein Käufer sagt "der Umschlag war leer" und man zahlt ihm sofort den vollen Betrag zurück, steht man natürlich auch doof da, weil man selbst die Ware verschickt hat und unklar ist, ob der Käufer sie wirklich nicht bekommen hat.
Das muss jeder mit sich selbst abmachen.
Zitat:
Tja, meiner Meinung nach auch, aber es gibt doch sicher eine offizielle Regelung dafür, oder?
Richtig. Das ist der im BGB festgelegte Leistungsort. Nur mit dem "Beharren" auf der rechtlichen Regelung löst sich das obige Problem auch nicht.
Und genau deswegen sollte sich jeder Verkäufer (der im Gegensatz zum Käufer bei eBay deutlich schlechter gestellt ist) immer umfassend absichern. Nur wenn dann an 2 € Versandkosten spart, muss dann sehen, was ihm mehr wert ist ... oder anders formuliert: Mit ein paar € mehr Versandkosten hätte man dem Problem von vornherein aus dem Weg gehen können. Und seriöse Käufer wissen das auch. Ich persönlich kaufe nichts mehr, was "per Brief" versandt wird. Den Ärger kann ich mir auch sparen ...
__________________
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