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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 18:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard Anstellung nach bestandener Ausbilungsprüfung


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A ist Azubi beim Betrieb B als Mechaniker. B hat nur mal vor der Abschlussprüfung mündlich geäußert, dass es wahrscheinlich nicht zur Weiterbeschäftigung kommt. Schriftlich ist bislang nicht gemacht worden.

A hat mittlerweile die Ausbildungsprüfung bestanden. Das Ausbildungsverhältnis endet ja am Tag der bestandenen Prüfung, auch wenn im Ausbilungsvertrag länger besteht.

A hat am Tag nach der Prüfung frei bekommen und muss dann beim Arbeitgeber 1-2 Tage arbeiten(da B wahrscheinlich nicht weiß, dass das Azubiverhältnis schon beendet ist)

Wenn A nun zur Arbeitsstelle antritt, dann geht man doch von einem stillschweigendem, unbefristeten Arbeitsvertrag in Gesellenform aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 21:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Anstellung nach bestandener Ausbilungsprüfung

Ja geht man, wenn A auch wirklich arbeitet. B kann ihn immer noch wieder nach Hause schicken ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 23:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Anstellung nach bestandener Ausbilungsprüfung

Widerspricht sich dies nicht?
A hat eine feste Anstellung weil er arbeiten geht, B kann ihn aber nach Hause schicken.
Soll es im Endeffekt heißen, erst wenn der Tag vorbei ist, ist A fest angestellt, oder mit betreten des Arbeitsplatzes?
Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 23:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Anstellung nach bestandener Ausbilungsprüfung

Meiner Meinung nach mit Beginn der Arbeit. Das blosse Erscheinen reicht nicht.
Wenn A also erscheint, kann B immer noch sagen "nein, danke". Dann besteht kein Arbeitsverhältnis. Erst wenn B A beschäftigt (eine Arbeitsaufgabe gibt), dann ist das relevant. Sonst würde ja jeder, der nicht übernommen wurde einfach wieder hingehen ...
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