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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe vor kurzem in ebay einen WoW Account ersteigert für 600 Euro. Dieser Account entsprach leider nicht der Beschreibung, also der erspielte Inhalt wurde falsch angegeben. Zwar nur teilweise, 80% entsprach der Wahrheit, aber Dinge die den Wert immens steigern, waren erlogen. Nun Frage ich mich, ob ich irgendwie an mein Geld zurück komme, oder es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten?(Keine Rechtschutzversicherung) Eigentlich ist das ganze ja auch ziemlich zwiespältig, da der Account Eigentum von Blizzard ist. In deren AGB's ist der Verkauf verboten. Zudem hat sich der Verkäufer in der Auktion mit dieser Klausel (abgesichert?): Zitat:
Mit freundlichen Grüßen okuv |
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| An dem Account kann es kein Eigentum nach deutschem Recht geben (da keine Sache). Und da kein Anspruch auf den Account besteht, dürfte es rechtlich auch schwer durchsetzbar sein ... Ich frage mich immer wieder, wie besessen man sein muss, um sowas zu tun ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Sorry, aber mehrere hundert € für etwas auszugeben, was bekannterweise a) nicht verkauft werden darf b) rechtlich unsicher ist (und darüber wurde schon sehr oft in den Medien berichtet) c) keinen eigentlichen materiellen sondern bestenfalls einen ideellen Wert hat finde ich persönlich nicht angemessen. Aber dazu kann jeder stehen wie er will. Rechtlich gesehen gilt eben nicht das Sachenrecht und da fangen die Probleme an ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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