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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 18:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 2
Standard Ebay Auktion: World of Warcraft Account


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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem in ebay einen WoW Account ersteigert für 600 Euro.
Dieser Account entsprach leider nicht der Beschreibung, also der erspielte Inhalt wurde falsch angegeben. Zwar nur teilweise, 80% entsprach der Wahrheit, aber Dinge die den Wert immens steigern, waren erlogen.

Nun Frage ich mich, ob ich irgendwie an mein Geld zurück komme, oder es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten?(Keine Rechtschutzversicherung)

Eigentlich ist das ganze ja auch ziemlich zwiespältig, da der Account Eigentum von Blizzard ist. In deren AGB's ist der Verkauf verboten.


Zudem hat sich der Verkäufer in der Auktion mit dieser Klausel (abgesichert?):

Zitat:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den unten aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu einer Accountsperrung aus egal welchem Grund kommen sollte. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01)
Vielen Dank im Voraus!



Mit freundlichen Grüßen

okuv
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 21:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay Auktion: World of Warcraft Account

An dem Account kann es kein Eigentum nach deutschem Recht geben (da keine Sache).
Und da kein Anspruch auf den Account besteht, dürfte es rechtlich auch schwer durchsetzbar sein ...
Ich frage mich immer wieder, wie besessen man sein muss, um sowas zu tun ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 22:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Ebay Auktion: World of Warcraft Account

Zitat:
Ich frage mich immer wieder, wie besessen man sein muss, um sowas zu tun ...

Ich denke das ein Geburtstagsgeschenk nichts mit Besessenheit zu tun hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 23:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay Auktion: World of Warcraft Account

Sorry, aber mehrere hundert € für etwas auszugeben, was bekannterweise
a) nicht verkauft werden darf
b) rechtlich unsicher ist (und darüber wurde schon sehr oft in den Medien berichtet)
c) keinen eigentlichen materiellen sondern bestenfalls einen ideellen Wert hat
finde ich persönlich nicht angemessen. Aber dazu kann jeder stehen wie er will.

Rechtlich gesehen gilt eben nicht das Sachenrecht und da fangen die Probleme an ...
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