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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 19:09
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Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 1
Standard urheberrechts problem - fotografie


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hallo,
ich bin gelernter fotograf mit gewerbe und mache momentan zivildienst in einem altenheim.
dort habe ich auf drei faschingsfeiern gratis fotografiert (während ich urlaub hatte) und bildbearbeitung durchgeführt ( zeitanfwand ca. 16 stunden - ca. 800 Bilder).
diese foto-daten habe ich auf 4dvd`s gebrannt und den 4. angestellten die die 3 feiern mit herzblut organisierten haben unentgeldlich gegeben.
auf den fotos sind die bewohner in faschingskleidung und die angestellten beim tanzen und betreuen zu sehen.
das ganze habe ich gern gemacht und auch nicht mit der absicht geld damit zu verdienen.

aber dann, heute am 25.februar habe ich von einem der chefs dort eine e-mail bekommen. auszüge davon: "Nun wurden von den Foto`s bereits CD`s gebrannt und an verschiedene Personen verteilt" "Zu ihrer Information: §22 KunstUrhG, Satz 1.
Ich habe ihn sofort darauf angesprochen, nun sagt er ich darf diese fotos nicht verteilen, sie werden aber in eine interne sammlung des heimes aufgehoben und sollen in die "heimzeitung" und für die internetseite dienen. die mitarbeiter dürfen diese fotos allso nicht haben, er will allso den fotografen verbieten seine fotos zu verschenken.
da ich die fotos auch für die angestellten gemacht habe will ich natürlich das sie die auch bekommen.
das ist für mich eine sauerei, wie seht ihr das?

aus solidarität und aus prinzip habe ich mich entschieden das sie diese fotos nicht in der heimzeitung oder im internet veröffentlichen dürfen. ich will auch nicht das sie diese fotos in die interne sammlung geben.
heimbewohner und angestellte können von mir fotos bekommen.

da ich fotograf gelernt habe, weis ich das ich das veröffendlichen unterbinden kann ("Der Urheber hat zunächst das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht werden soll.") , jedoch weis ich nicht was es für konsequenzen für mich haben kann wegen der verteilung der dvd`s.

nun würde ich gerne eure meinung dazu hören und auch was ihr mir vorschlagen würdet um mein problem zu lösen.

vielen vielen dank für eure zeit.
schöne grüße alex

Geändert von heubergeralex (13.03.2010 um 22:13 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 21:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: urheberrechts problem - fotografie

Zitat:
Ich habe ihn sofort darauf angesprochen, nun sagt er ich darf diese fotos nicht verteilen, sie werden aber in eine interne sammlung des heimes aufgehoben und sollen in die "heimzeitung" und für die internetseite dienen. die mitarbeiter dürfen diese fotos allso nicht haben, er will allso den fotografen verbieten seine fotos zu verschenken.
da ich die fotos auch für die angestellten gemacht habe will ich natürlich das sie die auch bekommen.
das ist für mich eine sauerei, wie seht ihr das?
Einem Urheber kann man seine Rechte nicht nehmen. Die Forderung sehe ich als gegenstandslos an. Im gegenteil: Der Urheber kann die Aufbewahrung sowie Verwendung in der Zeitung und im Internet verbieten (wenn es nicht vorher so ausgemacht war).
Zitat:
da ich fotograf gelernt habe, weis ich das ich das veröffendlichen unterbinden kann ("Der Urheber hat zunächst das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht werden soll.") , jedoch weis ich nicht was es für konsequenzen für mich haben kann wegen der verteilung der dvd`s.
Was für Konbsequenzen soll das haben? Der Urheber kann seine Rechte uneingeschränkt wahrnehmen.
Zitat:
Zu ihrer Information: §22 KunstUrhG, Satz 1.
Zitat:
KunstUrhG § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Ein Dritter hat hier also gar nichts zu sagen. Es gibt nur zwei Rechte, die hier gegeneinander stehen können: Die des Urhebers und die des Abgebildeten. In diesem Fall würden die Rechte des Abgebildeten vorgehen. Willd er also nicht, dass die Bilder irgendwie genutzt werden, darf der Urheber das auch nicht.
Zitat:
nun würde ich gerne eure meinung dazu hören und auch was ihr mir vorschlagen würdet um mein problem zu lösen.
ZUm einen würde ich dem betreffenden die Gesetze zur Ansicht geben und ihm diese erläutern. Eventuell auch mit Hilfe eines Anwalts, wenn er nicht einsichtig ist ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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