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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 20:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
Standard PN lesen durch Forenadmin


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Hallo,

ich habe eine Frage. Ich weiß, dass das schon mehrfach im Forum thematisiert wurde, habe aber keine ausführliche Antwort auf den speziellen Fall, zu dem ich eine Frage habe, gefunden.

Ist es einem Forenadmin (der auch Betreiber der Site ist) erlaubt, ohne Weiteres die PNs der Mitglieder zu lesen?
Die Forensoftware des fraglichen Forums lässt das PN-Lesen der Mitglieder nicht zu, es ist also nicht "vorgesehen" und wohl nur durch kompliziertes Hantieren mit der Datenbank möglich. (Ich habe mich beim Herausgeber der Forensoftware erkundigt.)

Falls es dem Betreiber des Forums erlaubt sein sollte - Ist ihm das auch erlaubt, wenn er nirgends auf seiner Site (Nutzungsbedingungen etc.) darauf hinweist, dass er in der Lage ist, die PNs der User zu lesen?

Falls es ihm erlaubt sein sollte: Fremde Briefe darf man ja auch nicht ohne Erlaubnis öffnen und lesen. Auch nicht die Post. Warum darf das dann ein Admin bei PNs?

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 21:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: PN lesen durch Forenadmin

Weil eien PN weder ein Brief noch Post ist. Das Briefgeheimnis gilt nur für Schriftstücke, und das sind Ns nicht. Es fehlt also eine rechtliche Grundlage, die es dem Admin verbietet.
Andererseits sind das die Inhalte des Betreibers der Seite, und da er für diese verantwortlich ist, kann er diese auch kontrollieren. Ein Hinweis darauf ist nicht erforderlich, da dieses nicht verboten und ein Hinweis rechtlich nicht gefordert ist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 00:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: PN lesen durch Forenadmin

Nein, wie ich geschrieben habe, kann er sie durch die Forensoftware nicht kontrollieren, es ist nicht vorgesehen.
Er kanns halt trotzdem, wenn er weiß, wie er sich durch Datenbanken zu wühlen hat.

Und wenn ich ein Forum bei einem Billiganbieter habe, kann ich überhaupt keine PNs von Mitgliedern lesen. Da kann es also kaum sein, dass ich als Admin für die PNs der Mitglieder verantwortlich bin, wenn mir keine Möglichkeit gegeben wird, sie zu lesen.

Mich wundert jetzt aber weiterhin:
1. Dass die Bezeichnung "Private Nachricht" für so etwas ohne Weiteres verwendet werden darf

2. Dass ich vom Anbieter besagter (namhafter, kostenpflichtiger) Forensoftware die Info bekommen habe, dass PNlesen durch den Admin illegal ist. Wieso weiß der sowas nicht besser?

Wie ist "Schriftstück" definiert? Ums handschriftliche wirds wohl kaum gehen, denn ein am PC geschriebener und ausgedruckter Brief (in einem Briefumschlag) unterliegt ja wohl auch dem Postgeheimnis. Geht es ums Papier? Wenn jetzt jemand was auf ein Stück Plastik schreibt und in einem Plastikumschlag verschickt, unterliegt das also nicht dem Postgeheimnis?

Was ist denn mit E-Mails? Wenn sich jemand in meinen E-Mail-Account hackt, ist das ja auch nicht erlaubt, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 10:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: PN lesen durch Forenadmin

Du vermischst hier mehrere Sachen miteinander. Ich versuch mal die einzelnen Punkte zu entwirren.

1. Briefgeheimnis
Dieses ist in Art. 10 GG geregelt
Zitat:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich
Somit ist das Briefgeheimnis zunächst nur im verhältnis Staat zu Bürger relevant. Alklerdings gelten hier in DE auch einige Einschränkungen, die im Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 13. August 1968 geregelt sind. Aber das ist hier unrelevant, da es auch nur den Staat betrifft.
Ein Forumsbetreiber ist aber nicht der Staat. Für ihn könnte also § 202 StGB relevant sein. Nur da ist genau definiert, was ein Brief ist
Zitat:
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
Da ist also ganz klar geregelt, wann es ein "Brief" ist. Und eine PN gehört definitiv nicht dazu.
Und das kann man auch einfach herausfinden, wenn man sich einfach mal die Gesetzestexte anschaut - zumindest in dem Fall sind sie klar und einfach verständlich.
Damit sollte auch die Frage
Zitat:
Wie ist "Schriftstück" definiert? Ums handschriftliche wirds wohl kaum gehen, denn ein am PC geschriebener und ausgedruckter Brief (in einem Briefumschlag) unterliegt ja wohl auch dem Postgeheimnis. Geht es ums Papier? Wenn jetzt jemand was auf ein Stück Plastik schreibt und in einem Plastikumschlag verschickt, unterliegt das also nicht dem Postgeheimnis?
geklärt sein.

2. Möglichkeiten der Software
Was die Software anbietet ist völlig egal. Die Forderung, dass der Betreiber für seine Inhalte verantwortlich ist, stellt nicht auf die Form ab und schreibt auch nicht vor, wie es zu machen ist. Und ob die Software das hergibt oder nicht intreressiert im Streitfall oder bei einer Rechtsverletzung nicht im Geringsten.
Der Betreiber hat seinen Konmtrollpflichten nachzukommen. Tut er das nicht, kann er haftbar gemacht werden. Punkt. Als verantwortungsvoller und kundiger Betreiber würde ich also niemals eine Software einsetzen, bei der man sich erst durch Datenbanken wühlen muss, um seinen Pflichten nachzukommen.

3. Bezeichnung Private Nachricht
Da das weder geschützt ist noch irgendwelcherechtliche Konsequenzen hat, warum sollte das nicht so genannt werden. Es ist einfach eine Unterscheidung zu den öffentlichen Nachrichten. Und eine Private Nachricht in einem Forum kann schon allein aus dem Begriff des Forums heraus nicht geschützt sein, da´die Daten auf dem Server des Betreibers gespeichert werden ...

4. Auskunft des Anbieters der Forumsoftware
Die Frage sollte nicht heißen, wieso weiß der das nicht besser, sondern auf welcher rechtlichen Grundlage behauptet er das? Also wer sowas behauptet, sollte auch in der Lage sein, es zu begründen.

5. Emails
Emails unterliegen wie bei 1. erwähnt auch nicht dem Briefgeheimnis. Allerdings fallen sie unter Fernkommunikation und werden deshalb genauso wie Telefonate behandelt.
Und wenn sich jemand "reinhackt" iszt das wieder ein ganz anderer (Straf-) Tatbestand.

Zusammenfassend: Du vermischst hier 5 verschiedene Sachen mit einer Behauptung
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 15:15
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Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: PN lesen durch Forenadmin

Was ist, wenn etwas versendet wird, was unter den Datenschutz fällt?
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