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| Anzeige Folgende Situation: Person A hat einen zweideutigen (eventuell verleumderischen) Beitrag in einem Forum über Person B veröffentlicht. Person B fordert den Forenbetreiber per Anwalt auf, den Beitrag zu löschen. Dieser kommt der Aufforderung sofort nach Kenntnisnahme nach und entfernt den Beitrag. Plötzlich wird Person A von Person B per Anwalt zu einem öffentlichen Widerruf im gleichen Forum aufgefordert, obwohl der Beitrag nicht mehr existiert. Der Forenbetreiber bekommt eine Kopie dieser Aufforderung zur Kenntnisnahme zugesandt. Frage: Muß der Forenbetreiber das überhaupt dulden und sein Forum für diesen Widerruf zur Verfügung stellen oder kann er sich weigern? Kann man ihn dazu zwingen? Grüße Mario |
| Tags: forenbetreiber, widerruf |
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