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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 19:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2006
Beiträge: 2
Standard markenanmeldung/domain vergeben


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hallo forum,

nachdem ich daruf hingewiesen worden bin, dass eine individuelle
konkrete kostenlose rechtsberatung oder hilfeleistung in steuersachen
verboten sind habe ich meine ursprünglich konkret geschildertete situation
nochmal allgemein formuliert ...

folgende situation:
----------------------
zwei einzelunternehmer (a und b) tun sich zusammen, um unter einem
gemeinsamen namen aufzutreten und sich so zu ergänzen. das ganze
nennen sie 'firmen name', ohne eine wirkliche firma in form einer juristischen
person zu gründen. sie schaffen eine ci für 'firmen name' und entwickeln
alles, was zu einer 'richtigen' firma dazu gehört. geschäftspapiere, visiten-
karten, eine homepage 'www.firmen-name.net', treten als netzwerk auf,
machen dennoch ihre geschäfte meistens unabhängig voneinander.
auf den rechnungen steht z.b. 'unternehmer a | firman name'.

das problem:
---------------
unternehmer a passt die konstallation nicht mehr und er will sich von
unternehmer b trennen. er behauptet, die idee 'firmen name' sei
schliesslich seine gewesen und er habe sich deshalb den namen
'firmen name' gesichert, um ihn alleine weiter zu benutzen. unternehmer
b wäre damit gezwungen, seine identität aufzugeben. seine rechersche
unter www.dpma.de hat allerindings ergeben, dass 'firmen name' garnicht
geschützt ist und um sich abzusichern, schützt er sich nun 'firmen name'.
die domain 'www.firmen-name.net' ist ausserdem auf unternehmer a
registriert.

die konkrete frage:
----------------------
hat unternehmer b ein anrecht auf die auf unternehmer a registrierte
und bisher gemeinsam domain 'www.firman-name.net', wenn er sich
'firmen name' als wortmarke schützt und kann insofern die herausgabe
verlangen?

vielen dank und
beste grüsse,
martin
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2006, 10:14
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: markenanmeldung/domain vergeben

gute frage.

Wenn die Sachen meist auf die Person A gelaufen ist, hat die Person B ein Problem.

Man kann auch nicht nachweisen wer nun welche Idee hatte.
Aber wenn, wie schon gesagt, domain etc auf Person A gegangen sind,
sehe ich persölich für Person B schlecht.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2006, 10:18
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: markenanmeldung/domain vergeben

auch wenn man sich "firmen-name" schützen lässt, bewirkt es keine herausgabe.
Man kann die Webseite schließen lassen, mehr jedoch nicht.
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