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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 18:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 3
Standard Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.


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Hallo miteinander!

Ich möchte mit meinem Hobby (Fliegen) Luftbild Aufnahmen von Gebäuden durchführen. Nachdem ich die Bilder dann bearbeitet habe möchte ich diese in einem Online-Shop zum Verkauf anbieten.

Deshalb will ich in etwa einem halben Jahr einen OnlineShop eröffnen. Dieser soll zu 99% nur Downloadbare Artikel anbieten. (reine Luftbild Aufnahmen von Gebäuden)

Die Frage die sich mir jetzt stellt, ist inwiefern ich als zukünftiger Betreiber dieser Page vor dem Widerrufsrecht geschützt bin. bzw ob ich rechtliche Probleme mit dem ablichten von Gebäuden bekommen könnte.

Ich würde nicht im Auftrag arbeiten sondern gleich Serienaufnahmen von ganzen Straßenzügen durchführen. Die Eigentümer sollen dann durch mich via Brief darüber informiert werden, dass Ihre Gebäude als Luftbildaufnahmen in einem Online Shop zum Kauf zur Verfügung stehen.

Jetzt stellen sich mir zwei wichtige Fragen.

Frage 1:
Bin ich an dem normalen Widerrufsrecht gebunden, oder kann ich den Kauf ohne das Widerrufsrecht des Kunden anbieten. Der User hat nach Rechnungsbegleichung die Möglichkeit die Bilder herunterzualden. Es würde mir ja nichts bringen, wenn ein User nach einem Kauf von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen würde. Wie soll ich als Betreiber nachvollziehen, dass die gekauften Bilder auch zu 100 % nicht genutzt werden. Während der Kaufphase des Kunden wird dieser mehrfach daran erinnert das kein Widerrufsrecht für Downloadbare Artikel besteht.
Kann man sowas formulieren und wäre man rechtlich auf der grünen Seite oder geht das nicht?

Frage 2:
Da ich nicht im Auftrag arbeiten würde, sondern wild drauflos fotografiere stellt sich mir zudem die Frage ob dieses auch erlaubt ist. Ich habe desöfteren von der Panorama Freiheit gelesen, könnte ich mich darauf berufen? Zudem würde ich bei den Aufnahmen darauf achten, das keine Personen abgelichtet werden würden.

Ich würde mich über aussagekräftige Antworten sehr freuen.

Gruß
DerWißbegierige

Geändert von DerWissbegierige (27.02.2010 um 18:45 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 12:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.

zuFrage 1: Das Widerrufsrecht ist bei bestimmten Waren (die nicht zur Rücksendung geeignet sind ...) ausgeschlossen werden. Das ist auch eindeutig zu kennzeichnen.
Wobei natürlich keine Sachen sondern lediglich Nutzungsrechte verkauft werden ...
zu Frage 2:
Panaromafreiheit: Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen.
Quelle: Wikipedia
Das dürfte sich bei Luftbildaufnahmen schwierig gestalten, da das kein öffentlicher Verkehrswewg ist. Und was die "Panaromafreiheit" in DE wert ist sieht man z.Zt. an der Aktion mit Google ... Da würde ich nicht viel drauf geben.
Andererseits könnten durch Luftbildaufnahmen auch staatliche Interessen verletzt werden. Ich würde mich also vorher sehr umfassen bei den entsprechenden Ämtern am Besten mitels eines Anwalts kundig machen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.

Erstmal Danke für deine Antwort!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
zuFrage 1: Das Widerrufsrecht ist bei bestimmten Waren (die nicht zur Rücksendung geeignet sind ...) ausgeschlossen werden. Das ist auch eindeutig zu kennzeichnen.
Wobei natürlich keine Sachen sopndern lediglich Nutzungsrechte verkauft werden ...
Das mit dem Widerrufsrecht dürfte lösbar sein. Bei jedem Artikel wird extra darauf hingewiesen, das eine Rücknahme des Artikels nach Kaufabschluss nicht mehr möglich ist. Zudem muss der Kunde beim Kauf die AGB und die Widerrufsbelehrung extra bestätigen.


Als treffende Klausel würde ich das in meine Widerrufsrchtklausel einbinden.

Der § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Hier stelle ich mir die Frage ob ein Download nicht auch einem entsiegeln gleichkommt. Der Download an sich ist ja bereist das nutzen der Fotodatei.


Zitat:
zu Frage 2:
Panaromafreiheit: Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen.
Hier stellt sich mir die Frage ob ich überhaupt urheberrechtlich geschützte Gegenstände kopiere. Ich erstelle ja lediglich ein Foto von einem Gebäude und baue das Gebäude ja nicht selbst nach.

Wäre um weitere Aussagen dankbar!

Gruß
DerWissbegierige
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.

Zitat:
Hier stellt sich mir die Frage ob ich überhaupt urheberrechtlich geschützte Gegenstände kopiere. Ich erstelle ja lediglich ein Foto von einem Gebäude und baue das Gebäude ja nicht selbst nach.
Hier geht es ja auch gar nicht um die Kopie, sondern um "bildliche Wiedergabe". Und das versteht man in der Regel unter einem Bild
Zitat:
Hier stelle ich mir die Frage ob ein Download nicht auch einem entsiegeln gleichkommt. Der Download an sich ist ja bereist das nutzen der Fotodatei.
Meines Wissens nach in der Rechtsprechung nicht. Das kann sich aber zukünftig ändern.
Bei dem Entsiegeln geht es darum, dass die Sache an sich verändert wird. Und ein Download ist keine Sache im Sinne des Rechts.
Deswegen wird an solchen Stellen auch immer auf das "für die Rücksendung nicht geeignet" hingewiesen, da ja nicht das Download zurückhgesandt wird sondern nur eine Kopie. Das ist rechtlich genauso eine Krücke, aber was besseres ist der Gesetzgebung noch nicht eingefallen - die streiten sich noch um Formulierungen beim TV-Empfang. Bis die bei Internetrelevanten Themen angekommen sind, dürfte das noch ein paar Jahre (genauer Jahrzehnte) dauern ...
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 21:24
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Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Hier geht es ja auch gar nicht um die Kopie, sondern um "bildliche Wiedergabe". Und das versteht man in der Regel unter einem Bild
Meines Wissens nach in der Rechtsprechung nicht. Das kann sich aber zukünftig ändern.
Hmmm. Das ist ja mal wieder typisch deutsch. Die Gesetzeslage scheint wieder reine Auslegungssache zu sein. Ich habe in den letzten Wochen eine Vielzahl an Internet Seiten gefunden die Luftbild Fotografie anbieten. Eine Vielzahl derer bieten auch Fotos von etlichen Gebäuden zum Kauf an. Dieser Bilder sind garantiert ohne die Einwilligung der Eigentümer geknippst worden. Manche Datenbanken umfassen mehrere Tausend Aufnahmen. Laufen diese Seitenbetreiber gefahr stetig eine Abmahnung zu kassieren?



Ich für mich will mich ja nur absichern. Wenn ich z.b. einen Punkt in meinen AGB aufnehme das ich jederzeit ein Bild aus meiner Datenbank löschen kann sofern es ein Eigenheimbesitzer wünscht. Würde sowas reichen?


ZITAT: die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind

Mal ne Frage zum Luftraum, dieser ist doch ebenfalls jedem zugänglich, sei es nun mit dem Flugzeug, Hubschrauber etc... Der Luftraum ist doch auch ein Verkehrsweg wie jeder andere, oder sehe ich das auch falsch?



Zitat:
"für die Rücksendung nicht geeignet"
Ok mit dem Widerrufsrecht, denke ich ist für mein geplantes Objekt umsetzbar, zumal ja nur der kleinste Teil der evtl. zukünftigen Käufer davon Gebrauch machen würden. Ich denke das meine AGB dahingehend gut für mich umsetzbar sind.


Ich freue mich weiterhin um aussagekräftige Aussagen.

Gruß
Der Wissbegierige

Geändert von DerWissbegierige (01.03.2010 um 21:27 Uhr).
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