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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 14:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 2
Standard Domain & Titelschutz -/- Pflicht zur Übertragung?


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Else besitzt seit gut einem halben Jahr die Domain dubistdertag.de.

Nun hat Else mitbekommen, dass Ende 2010 ein Kinofilm mit dem Titel "Du bist der Tag" in die Kinos kommen soll. Sie findet heraus wer den Film vertreibt und bietet die Domain, auf welcher bis dahin eh lediglich ein eher weniger gepflegtes Weblog drauf lief, gegen ein Praktikum an, sprich ein Kumpel von ihr möchte in der Filmfirma gerne ein Praktikum machen.

Darauf geht die Firma aber leider nicht ein, sondern bietet dagegen 300,- Euro für die Domain.

Else lehnt ab, weil sie echt kein Geld dafür nehmen möchte und überlegt sich die Domain einfach so zu übertragen.

Jetzt bekommt sie aber direkt ein Schreiben der Rechtsabteilung hinterher, in dem ihr Domaingrabbing unterstellt wird. Außerdem würde der Film schon mit einer ähnlichen Domain, nämlich du-bist-der-tag.film.de beworben werden und die Titel- sowie Markenschutzrechte zu "Du bist der Tag" hätten schon vor der Domainregistrierung von dubistdertag.de bestanden.

Else ist damit die Lust an der Domain wahrlich vergangen, aber sie will dennoch einfach kein Geld aufgezwungen bekommen, aber nach der Drohung mit einem Rechtsanwalt möchte sie die Domain am liebsten auch nicht mehr an diese Filmfirma geben.

Was hat Else für Rechte bzw. Möglichkeiten?

- Muss Else auf das Angebot mit dem Geld eingehen?

- Darf Else die Domain anderweitig übertragen?

- Wenn Else die Domain löscht und sie ein echter Domaingrabber registriert, kann man dann ihr irgend etwas?

- Was würdest Du tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 15:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domain & Titelschutz -/- Pflicht zur Übertragung?

Zitat:
- Muss Else auf das Angebot mit dem Geld eingehen?
Nein. In DE besteht Vertragsfreiheit.
Zitat:
- Darf Else die Domain anderweitig übertragen?
Wenn sie dies nicht gewerblich mach (also ohne Gewinnabsicht) ja. Der Käufer sollte aber darauf hingewiesen werden, was die Filmfirma gemacht hat, da die Domain "ohne Rechte Dritter" übertragen werdne muss - und diese sind eben nicht geklärt. Weist Else nicht darauf hin, kann sie sich schadensersatzpflichtig machen (das kann richtig viel werden, abhängig davon, wie der neue Inhaber die Domain nutzen will)
Zitat:
- Wenn Else die Domain löscht und sie ein echter Domaingrabber registriert, kann man dann ihr irgend etwas?
Nein.
Zitat:
- Was würdest Du tun?
Das muss jeder selbst wissen - und keiner sollte das tun, was ein anderer sagt (meine Vorstellung davon könnte auch im Rechtsstreit enden, deshalb sag ich nichts dazu )
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 00:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 2
Standard News

Die Filmfirma ließ einen DISPUTE-Eintrag bei der Denic eintragen, so dass Else die Domain nicht an eine andere Person übertragen konnte.

Wie ätzend.
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